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++ BTW21: 150 % Wahlbeteiligung? Sogar Minderjährige konnten in Berlin wählen! ++

In der von Rot-Rot-Grün regierten Hauptstadt ist die Bundestagswahl offenbar unter völlig dubiosen Umständen durchgeführt worden! Wie erst jetzt bekannt wurde, konnten in Berlin in zahlreichen Fällen auch Minderjährige wählen, weil Stimmzettel falsch verschickt wurden. Der Leiter des Bezirkswahlamtes in Pankow schiebt die Verantwortung dreist auf die Jugendlichen: Es liege in deren Eigenverantwortung, „nicht zu wählen, falls ihnen Stimmzettel ausgehändigt werden.“

Nachdem es in einzelnen Wahlbezirken zu Wahlbeteiligungen um bis zu „150 Prozent“ gekommen war, stellen sich ernsthafte Fragen. Die Vorgänge müssen lückenlos aufgeklärt werden!

Bundestagswahl: Sogar Minderjährige konnten in Berlin wählen!

Quelle: AfD Bundesverband

Verfassungsschutz entpuppt sich als Regierungsschutz!

Zum sächsischen Verfassungsschutzbericht 2020 erklärt der sicherheitspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Carsten Hütter:

„Wie die ständigen Gewaltausbrüche in Leipzig zeigen, hat Sachsen in erster Linie ein Problem mit dem Linksextremismus. Dass die Zahl der gewaltorientierten Linksextremisten gestiegen ist, sollte CDU-Innenminister Roland Wöller nachdenklich stimmen. Die Masse der politisch motivierten Gewaltstraftaten geht auf das Konto der militanten Antifa. Deshalb muss die Anzahl der Ermittler der Sonderkommission Linksextremismus (Soko LinX) mindestens verdreifacht und damit der Soko Rex angeglichen werden.

Besorgniserregend ist für uns auch der abermalige Anstieg des Personenpotenzials der Islamisten. Spätestens seit dem letzten Jahr wissen wir, dass diese Szene zu Terror und Mord bereit ist.

Komplett vergaloppiert hat sich der Verfassungsschutz indes bei der Bewertung der Corona-Maßnahmen-Kritiker. Im vorliegenden Bericht heißt es klar und deutlich, bei dieser Szene könne ein ‚Extremismusbezug‘ nicht ausgemacht werden. Ja, warum diffamiert man dann die Corona-Maßnahmen-Kritiker dennoch mit einer Nennung im Verfassungsschutzbericht?

Ebenso an den Haaren herbeigezogen sind die Vorwürfe gegenüber einzelnen AfD-Vertretern. Einer Partei, die sich für mehr direkte Demokratie einsetzt, eine – Zitat – ‚permanente Verächtlichmachung demokratischer Institutionen‘ vorzuwerfen, ist boshaft. Der Verfassungsschutz degradiert sich mit solchen Äußerungen selbst zum Regierungsschutz. Selbstverständlich werden wir den Verfassungsschutzbericht intensiv juristisch prüfen, denn keine der beanstandeten Meinungsäußerungen steht im Widerspruch zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung.“

Der Linksextremismus wurde grandios unterschätzt!

Zur Innenausschuss-Sondersitzung „Linksextremismus“ erklärt der innenpolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, Sebastian Wippel:

„Regierung, Polizeiführung und Verfassungsschutz haben die Demonstration ‚Wir sind alle LinX‘ grandios unterschätzt. Das ist z.B. daran ablesbar, dass die vorgeschriebene Anzahl an Ordnern unzureichend war. Wie in der heutigen Sitzung auf unsere Initiative herauskam, war ein Personenverhältnis von lediglich 1:100 vorgesehen. Aus unserer Sicht wäre aber 1:25 nötig gewesen.“

Der sicherheitspolitische Sprecher, Carsten Hütter, ergänzt:

„Die linke Landtagsabgeordnete Juliane Nagel hatte die gewalttätige Versammlung zu keiner Zeit unter Kontrolle. Sie hätte die aus dem Ruder gelaufene Demonstration zügig beenden müssen, war aber noch nicht einmal willens, in Zusammenarbeit mit der Polizei alle Störer konsequent auszuschließen.

Dass die militanten Teilnehmer der Demonstration überhaupt aus dem gesamten Bundesgebiet ungehindert anreisen konnten, zeigt zudem abermals die eklatante Analyseschwäche des Landesamtes für Verfassungsschutz. Hier muss etwas geschehen. Das trifft auch auf die Soko LinX zu. Sie braucht mindestens dreimal mehr Ermittler und sollte in etwa die gleiche Personalstärke wie die Soko Rex haben.“

(Bild: Juliane Nagel)

Linke Gewalt in Sachsen stoppen

Nach den gewalttätigen Ausschreitungen und Morddrohungen auf der Demonstration „Wir sind alle LinX“ hat die AfD-Fraktion eine Sondersitzung des Innenausschusses am Donnerstag 10 Uhr durchgesetzt. Im Antrag (7/7693) wird eine konsequente Bekämpfung des Linksextremismus gefordert. U.a. sollen linksradikale Vereine überprüft werden.

Carsten Hütter, sicherheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt:

„Es ist erschütternd, dass die Anmelderin dieser linksextremen, militanten Veranstaltung im Sächsischen Landtag sitzt. Juliane Nagel von der Linkspartei hat bereits mehrmals den Schulterschluss mit Linksextremisten gesucht und sich noch nie glaubhaft distanziert. Diese Beschädigung der Demokratie in Sachsen muss endlich aufhören.

Um das gefährliche Treiben von Linksextremisten und ihrer Unterstützer in der Linkspartei zu stoppen, werden wir einen Antrag mit umfangreichen Maßnahmen an die Staatsregierung stellen.“

Hintergrund: Forderungen aus dem Antrag (7/7693):

1. Die Soko LinX muss personell auf das Niveau der Soko Rex aufgestockt werden.
2. Zusätzlich wird eine ‚Ermittlungsgruppe Connewitz‘ eingerichtet.
3. Die ‚Extremismus-Klausel‘ für Vereine wird wiedereingeführt, damit Linksextremisten nicht mehr über ‚Demokratie‘-Programme der Regierung finanziert werden können.
4. Alle Organisationen und Vereinigungen, die zu dieser Veranstaltung aufgerufen haben, werden auf ihre weitere Förderfähigkeit überprüft.
5. Vergleichbare extremistische Versammlungen werden in Zukunft mit rechtsstaatlichen Mitteln verhindert.

Die 2G-Regelung ist offensichtlich verfassungswidrig, ganz nebenbei auch unlogisch und fortschrittsfeindlich!

Warum? Ganz einfach: Das gleiche (PCR) Testverfahren, das für allgemeine Beschränkungsmaßnahmen nicht Geimpfter herangezogen wird, kann von diesen umgekehrt nicht für die Aufhebung eben jener Beschränkungen genutzt werden. Die Regierung hat damit ein „Einbahnstraßen“-Instrumentarium geschaffen. Eines, das Freiheiten entzieht, aber nicht mehr zurückgeben kann. Das ist nichts anderes, als eine Bankrotterklärung der Regierung und des Rechtsstaates und an Bösartigkeit der eigenen Bevölkerung gegenüber kaum zu übertreffen.
Die faktische Ausschlussmöglichkeit vom kompletten sozialen Leben, die 2G zu Lasten von nicht Geimpften ermöglicht, bedeutet eine pauschale rechtliche Schlechterstellung dieser. Schließlich ist nicht mal mehr die Möglichkeit des „Freitestens“ gegeben, ein Impfzwang läge faktisch auf der Hand. Das verstößt gegen die Grundprinzipien unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, allen voran gegen die Menschwürde, aber auch den, in Art. 3 GG verbrieften, Gleichheitsgrundsatz.
Schlussendlich steht diese Regelung darüber hinaus auch im Widerspruch zu dem allgemeinen Fortschrittsgedanken. Wenn medizinische Testverfahren zum Beschneiden von Rechten genutzt werden, nicht aber zur Ermöglichung von Freiheiten, dann ist das ein gesellschaftlicher Rückschritt. Im schlimmsten Fall führt das dazu, dass die Bevölkerung neue und wichtige medizinische Entwicklungen ablehnt, aus der berechtigten Sorge heraus, dass diese zur Unterdrückung des Bürgers oder Durchsetzung von Pharma- oder sonstigen Einzelinteressen missbraucht werden.
Die 2G-Regelung ist damit nicht nur unlogisch und rechtswidrig, sondern in erster Linie eine riesige gesellschaftspolitische Dummheit!