Die 2G-Regelung ist offensichtlich verfassungswidrig, ganz nebenbei auch unlogisch und fortschrittsfeindlich!

Warum? Ganz einfach: Das gleiche (PCR) Testverfahren, das für allgemeine Beschränkungsmaßnahmen nicht Geimpfter herangezogen wird, kann von diesen umgekehrt nicht für die Aufhebung eben jener Beschränkungen genutzt werden. Die Regierung hat damit ein „Einbahnstraßen“-Instrumentarium geschaffen. Eines, das Freiheiten entzieht, aber nicht mehr zurückgeben kann. Das ist nichts anderes, als eine Bankrotterklärung der Regierung und des Rechtsstaates und an Bösartigkeit der eigenen Bevölkerung gegenüber kaum zu übertreffen.
Die faktische Ausschlussmöglichkeit vom kompletten sozialen Leben, die 2G zu Lasten von nicht Geimpften ermöglicht, bedeutet eine pauschale rechtliche Schlechterstellung dieser. Schließlich ist nicht mal mehr die Möglichkeit des „Freitestens“ gegeben, ein Impfzwang läge faktisch auf der Hand. Das verstößt gegen die Grundprinzipien unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, allen voran gegen die Menschwürde, aber auch den, in Art. 3 GG verbrieften, Gleichheitsgrundsatz.
Schlussendlich steht diese Regelung darüber hinaus auch im Widerspruch zu dem allgemeinen Fortschrittsgedanken. Wenn medizinische Testverfahren zum Beschneiden von Rechten genutzt werden, nicht aber zur Ermöglichung von Freiheiten, dann ist das ein gesellschaftlicher Rückschritt. Im schlimmsten Fall führt das dazu, dass die Bevölkerung neue und wichtige medizinische Entwicklungen ablehnt, aus der berechtigten Sorge heraus, dass diese zur Unterdrückung des Bürgers oder Durchsetzung von Pharma- oder sonstigen Einzelinteressen missbraucht werden.
Die 2G-Regelung ist damit nicht nur unlogisch und rechtswidrig, sondern in erster Linie eine riesige gesellschaftspolitische Dummheit!