Category Archives: Verfassungsschutz

Carsten Hütter zur SZ-Meldung: Seehofer änderte Bericht zugunsten der Union

Berlin, 21. Januar 2022. Die Süddeutsche Zeitung schreibt in ihrer heutigen Ausgabe, dass der frühere Bundesinnenminister Seehofer ein zweites Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, ob die AfD ein Rechtsextremismus-Verdachtsfall sei, abgemildert haben soll.
Carsten Hütter, Mitglied des Bundesvorstandes, stellt klar:
„Horst Seehofer hat den Bericht nicht zugunsten der AfD, sondern zugunsten der Union verändert – offenbar nachdem die AfD in einem Gerichtsverfahren darauf verwies, dass nach den (falschen) Maßstäben des Verfassungsschutzes auch die Union zu beobachten wäre.
Die Berichterstattung der SZ belegt, dass die Behandlung der AfD bei Verfassungsschutz und BMI ein reines Wahlkampfmanöver ohne jeden rechtlichen Hintergrund ist: Haldenwang verkündete rechtswidrig den ‚Prüffall‘, der Verfassungsschutz nahm aus politischen und medialen Gründen Einfluss auf den Verfassungsschutzbericht (Hintergrundinformationen: Redaktionsnetzwerk Deutschland), und BMI und Seehofer manipulierten aus politischen Erwägungen Gutachten, um sich und die Union zu schützen.
Damit ist einer ‚Einstufung‘ der AfD jede Basis entzogen worden.“

Weltärztebund-Vorsitzender macht Gesunde zu Geächteten


„Momentan erleben wir ja wirklich eine Tyrannei der Ungeimpften, die über zwei Drittel der Geimpften bestimmen“, sagt Frank Ulrich Montgomery vor einem Millionenpublikum.

Sollen hier Menschen angestachelt werden, mit Mistgabeln und Fackeln losziehen, um unbescholtene Mitbürger an der nächsten Laterne aufzuknüpfen oder was?

Durch die Äußerung werden gesunde Bürger, die von ihrem originären Grundrecht Gebrauch machen, selbst zu entscheiden, ob sie ein medizinisches Produkt mit Notfallzulassung verabreicht bekommen oder nicht, zu Geächteten gemacht.

Herr Montgomery missbraucht hier sein Amt und agiert zutiefst unmenschlich. Er ist damit als Vorstandsvorsitzender des Weltärztebundes nicht mehr tragbar!

Dass es sich jemand in dieser Position überhaupt wagt, dermaßen hetzerisch im deutschen TV zu reden, sollte bei jedem die Alarmglocken schrillen lassen! Und mit jedem meine ich auch die Menschen, die sich – aus für sie ggf. guten Gründen – für die Impfung entschieden haben. Eine solche totalitäre Haltung, wie sie hier an den Tag gelegt wird, macht am Ende vor niemandem halt.

Würde der Verfassungsschutz seine Arbeit ernst nehmen, müsste er sich im Fall Montgomery einschalten. Andernfalls müsste er sich den Vorhalt gefallen lassen, nur bei Demonstrationen und Äußerungen gegen die Corona Zwangsmaßnahmen genau hinzuschauen. Das wäre ein offensichtliches Messen mit zweierlei Maß.

Am Ende stellt sich die Frage: Für wen gilt eigentlich alles die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und der Minderheitenschutz in diesem Land?

#AfD #Hütter #Sachsen

https://www.msn.com/…/wir-erleben-eine…/ar-AAQr0Kg…

https://www.youtube.com/watch?v=I6lHPt64OOE

Verwaltungsgerichtshof: Söders Ausgangssperre war verfassungswidrig!

 
Die Kette der juristischen Klatschen für autoritäre Corona-Politiker wird immer länger: Nun hat der bayerische Verwaltungsgerichtshof auch die von CSU-Ministerpräsident verhängte Ausgangssperre als verfassungswidrig eingestuft und für unwirksam erklärt. Unter Androhung von Bußgeld durften die Bürger damals ihre Wohnung nur zur Arbeit, zum Einkaufen und zu wenigen anderen Anlässen verlassen. Die Regelung habe gegen „das Übermaßverbot aus höherrangigem Recht“ verstoßen, urteilen die Richter. Das heißt im Klartext: Die Maßnahme war unverhältnismäßig und daher verfassungswidrig.
 
Der offizielle Vorwand für diese beispiellose Bürgerschikane bestand darin, dass sich „Ansammlungen“ bilden könnten („Zusammenrottungen“, wie Merkels Regierungssprecher oder SED-Funktionäre sagen würden). Doch die Richter prangern an, dass diese Sichtweise „ein rechtswidriges Verhalten der Bürger“ unterstelle und sogar voraussetze. Ein solches Menschenbild ist allerdings für die bayerische Staatsregierung und die Unionsparteien in der Tat nicht verwunderlich: Der Bürger ist ein Feindbild und steht unter potenziellem Dauerverdacht. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs erinnert uns daran, dass es höchste Zeit ist, den Bayern-Cäsar und andere größenwahnsinnige Corona-Volkserzieher in ihre Schranken zu weisen.
 
 
Quelle: AfD Bundesverband

Die 2G-Regelung ist offensichtlich verfassungswidrig, ganz nebenbei auch unlogisch und fortschrittsfeindlich!

Warum? Ganz einfach: Das gleiche (PCR) Testverfahren, das für allgemeine Beschränkungsmaßnahmen nicht Geimpfter herangezogen wird, kann von diesen umgekehrt nicht für die Aufhebung eben jener Beschränkungen genutzt werden. Die Regierung hat damit ein „Einbahnstraßen“-Instrumentarium geschaffen. Eines, das Freiheiten entzieht, aber nicht mehr zurückgeben kann. Das ist nichts anderes, als eine Bankrotterklärung der Regierung und des Rechtsstaates und an Bösartigkeit der eigenen Bevölkerung gegenüber kaum zu übertreffen.
Die faktische Ausschlussmöglichkeit vom kompletten sozialen Leben, die 2G zu Lasten von nicht Geimpften ermöglicht, bedeutet eine pauschale rechtliche Schlechterstellung dieser. Schließlich ist nicht mal mehr die Möglichkeit des „Freitestens“ gegeben, ein Impfzwang läge faktisch auf der Hand. Das verstößt gegen die Grundprinzipien unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, allen voran gegen die Menschwürde, aber auch den, in Art. 3 GG verbrieften, Gleichheitsgrundsatz.
Schlussendlich steht diese Regelung darüber hinaus auch im Widerspruch zu dem allgemeinen Fortschrittsgedanken. Wenn medizinische Testverfahren zum Beschneiden von Rechten genutzt werden, nicht aber zur Ermöglichung von Freiheiten, dann ist das ein gesellschaftlicher Rückschritt. Im schlimmsten Fall führt das dazu, dass die Bevölkerung neue und wichtige medizinische Entwicklungen ablehnt, aus der berechtigten Sorge heraus, dass diese zur Unterdrückung des Bürgers oder Durchsetzung von Pharma- oder sonstigen Einzelinteressen missbraucht werden.
Die 2G-Regelung ist damit nicht nur unlogisch und rechtswidrig, sondern in erster Linie eine riesige gesellschaftspolitische Dummheit!

Verfassungsschutz: Gleiches Unrecht für alle!?

Mehrere Medien berichten aktuell über die sich ausweitende Datenaffäre beim sächsischen Verfassungsschutz. Thematisiert wird insbesondere die illegale Speicherung von Informationen über Vize-Regierungschef Martin Dulig (SPD), aber auch von weiteren sächsischen Landtagsabgeordneten. Carsten Hütter, Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) und sicherheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt dazu:
„Es ist bemerkenswert, dass sich Herr Dulig durch die Datensammlung des Verfassungsschutzes ‚kriminalisiert‘ fühlt. Noch vor kurzem haben Vertreter der SPD und anderer Parteien meine Kritik belächelt, dass das Landesamt nach dem Staubsaugerprinzip quasi alles aufgesogen hat, was nur ging.
Das war übrigens, nachdem bekannt wurde, dass der sächsische Verfassungsschutz rechtswidrig Abgeordnetendaten der AfD speicherte. Ich erinnere mich auch, wie insbesondere aus dem linken Lager dem neuen Präsidenten, Dirk-Martin Christian, vorgeworfen wurde, die Datensammlungspraxis unter dessen Amtsvorgänger Gordian Meyer-Plath als zu kritisch zu bewerten.
Die Reaktion des Vize-Regierungschefs ist insofern ein Paradebeispiel für das Messen mit zweierlei Maß. Solange sich das rechtsstaatlich beschämende Vorgehen des Inlandsgeheimdienstes ‚nur‘ gegen die AfD richtete, war eher heimliche Schadenfreude als alles andere an der Tagesordnung.
Nun müssen die Abgeordneten der anderen Fraktionen feststellen, dass die AfD von Anfang an Recht hatte: Der Verfassungsschutz hat massiv gegen Recht und Gesetz verstoßen, die Analysefähigkeit im Amt ist weiterhin stark verbesserungsbedürftig und das gesamte Ausmaß der begangenen Fehler wird nur scheibchenweise preisgegeben.
Am schmerzlichsten dürfte insbesondere für die Regierungsparteien sein, dass diese Erkenntnisse gerade im Wahljahr 2021 in großen Kreisen der Bevölkerung publik werden und immer mehr Bürger an die eigentlich dringend notwendige Neutralität und Rechtsstaatlichkeit der Geheim-Behörde nicht mehr glauben.“