Category Archives: Justiz

Kurz vor Urteil zu Thüringen-Wahl: Merkel tafelt mit Verfassungsrichtern!

Das Bundesverfassungsgericht berichtet es auf seiner eigenen Internetseite ganz offen und ungeniert: Nur drei Wochen vor der brisanten gerichtlichen Verhandlung über die von Angela Merkel „rückgängig gemachte“ Kemmerich-Wahl findet sich eine Delegation des Gerichts zum Abendessen im Kanzleramt ein. Und zwar „auf Einladung der Bundeskanzlerin“, wie es in der Pressemitteilung der Verfassungshüter heißt. Hintergrund: Die AfD klagt in einem Organstreitverfahren gegen die skandalösen und unfassbaren Äußerungen der Kanzlerin, die sie im Februar 2020 bei einer Pressekonferenz in Südafrika tätigte: Die Wahl des Thüringer Ministerpräsidenten Kemmerich mit Stimmen der AfD müsse „wieder rückgängig gemacht werden“ und sei „unverzeihlich“.

Die AfD hält Merkel vor diesem Hintergrund eine Verletzung ihrer amtlichen Neutralitätspflichten vor und bestreitet deshalb den Klageweg. Merkel habe „in unzulässiger Weise Amtsautorität beziehungsweise staatliche Ressourcen für eine negative Qualifizierung der Antragstellerin in Anspruch genommen.“ In diesem Zusammenhang stützt sich die AfD auch auf die Tatsache, dass Merkels unerträgliche Sätze zunächst auch auf der Internetseite der Kanzlerin und der Bundesregierung standen, bis die AfD auf juristischem Wege eine freiwillige Löschung durch die Bundesregierung erreichte. Offenbar ahnt man in Merkels Koalition, dass die juristischen Karten der AfD durchaus passabel sind.

Jedenfalls dann, wenn nach dem Abendessen wirklich noch unabhängig von politischer Einflussnahme Recht gesprochen werden sollte. Doch genau daran hegt die AfD Zweifel. Pikant ist dabei auch, dass die tafelnde Gerichtsdelegation vom Präsidenten Stephan Harbarth geleitet wurde, der eine veritable Karriere als CDU-Bundestagsabgeordneter und Mitglied des CDU-Bundesvorstands hinter sich hat. Die AfD hat wegen des Abendessens einen Befangenheitsantrag eingereicht.

https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/trotz-klage-gegen-kanzlerin-merkel-laedt-verfassungsrichter-ins-kanzleramt-77026096.bild.html

Quelle: AfD Bundesverband

LK Meißen kassiert knapp 20 T€ für rechtswidrige Ausgangsbeschränkung

19.090,50 Euro – das ist die Summe, die der Landkreis Meißen für die Ahndung von 375 Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen einnahm, die vom 1. bis 20. April 2020 galten. Dies ergab meine Nachfrage beim Landrat Ralf Hänsel.
Wir als AfD hatten diese staatlichen Zwangsmaßnahmen von Anfang an als grundrechtsverletzend und entmündigend kritisiert und sind in verschiedenen Initiativen auch dagegen vorgegangen.
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat schließlich am 21. April 2021 die Sächsische Staatsregierung gerügt und die Ausgangsbeschränkung der damaligen Corona-Schutzverordnung vom 31. März 2020 für unwirksam erklärt. Ein Jahr hat es gebraucht, aber immerhin – kann man sagen.
In der Zwischenzeit hatte der Landkreis allerdings schon 463 Verwarn- und Bußgeldbescheide auf den Weg gebracht.
Lediglich 88 Sanktionierte, die noch nicht zahlten, haben Glück gehabt. Das wären nochmal 6.662,00 Euro für die Staatskasse gewesen. „Vollstreckungsmaßnahmen werden für diese Vorgänge aufgrund der Entscheidung des OVG Bautzen nicht mehr eingeleitet“ – teilte der Landrat mit. Das ist auch das Mindeste, was man erwarten kann!
Eine Rückzahlung der knapp 20.000,00 Euro an die Betroffenen, die im Glauben an die Rechtmäßigkeit der Verordnung zahlten, wird es aber wohl nicht geben. Jedenfalls ließ der Landrat meine dahingehende Frage unbeantwortet.
Eine solche Erstattung wäre nicht nur aus moralischen Gründen angezeigt, sondern auch im Sinne der Rechtsordnung dringend geboten. Solange der Staat für rechtswidrige Maßnahmen kassiert, werden sich die Bürger weiter von diesem abwenden und Unmut und Frustration in der Bevölkerung wachsen!

Bravo! Schweiz verbietet Gender-Stern in Behörden!

Wieder einmal macht die Schweiz uns vor, wie Politik beziehungsweise Verwaltung bürgernah handeln können. Die Bundesverwaltung in unserem südlichen Nachbarland hat in einer Weisung den sogenannten „Genderstern“ und ähnliche Schreibweisen in Behörden untersagt. Der infantile Stotter-Stern führe zu „einer ganzen Reihe von sprachlichen Problemen“, heißt es in der Begründung. Der Unmut über derartigem links-ideologischem Unfug nimmt also – so scheint es – auf internationaler Ebene immer mehr Fahrt auf. Erst kürzlich hatte Frankreichs Bildungsminister die Nutzung der Gender-Sprache an Schulen und in seinem Ministerium untersagt.

Wenn es so weitergeht, wird Deutschland also bald nicht nur bei der Migrations- und Energiepolitik, sondern auch in der Sprachpolitik auf einem einsamen Sonderweg herumirren. Dabei wird uns doch stets eingebläut, man müsse „europäisch denken“? Klar ist jedenfalls: Deutschland sollte nachziehen – der „Gender“-Stern ist überflüssig wie eine Brustwarze auf dem Rücken.

https://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/sprachstreit-der-bund-stoppt-den-genderstern-buergerinnen-wird-nicht-amtlich-ld.2153738?reduced=true

Quelle: AfD Bundesverband

Carsten Hütter: Die AfD bleibt bei ihrer Rechtsauffassung – Bundesvorstand wird Berufung empfohlen

Berlin, 16. Juni 2021. Das Verwaltungsgericht Berlin verhandelte heute über einen Zahlungsbescheid des Bundestagspräsidenten an die AfD in Höhe von 396.000 Euro. Man habe bei Zahlungen aus der Schweiz im Jahr 2017 angeblich gegen das Spendenannahmeverbot verstoßen, so der Vorwurf des Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble (CDU). Das Verwaltungsgericht wies eine entsprechende Klage der AfD zurück.

Dazu äußert sich Carsten Hütter, Bundesschatzmeister der Partei, wie folgt:

„Die Alternative für Deutschland bleibt bei ihrer stichhaltig begründeten Rechtsauffassung, dass es sich in der Angelegenheit um eine persönliche Kandidatenspende für die Direktkandidatin zur Bundestagswahl 2017 im Bodensee-Wahlkreis 293, Frau Dr. Alice Weidel, gehandelt hat. Aus diesem Grund ist unsere Partei in keinster Weise davon betroffen, weshalb hier die Vorgaben des Parteiengesetzes auch nicht angewendet werden können.“

Bundesschatzmeister Carsten Hütter wird dem Bundesvorstand der AfD daher empfehlen, gegen das heutige Urteil des Verwaltungsgerichtes Berlin Berufung einzulegen.

Unsere Polizisten vor Extremisten schützen!

Steinwürfe nach einem „Hinterhalt“: Einmal mehr zeigen Linksextremisten in Berlin, zu welch perfiden Methoden sie jederzeit bereit sind. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Einsatzkräfte einen fingierten Notruf erhielten, nachdem die Linksradikalen offenbar absichtlich einen E-Scooter angezündet und dann in einen Müllcontainer geworfen hatten. Als die Polizisten dort eintrafen, wurden sie von einem Hausdach mit mehr als 50 Pflastersteinen bombardiert. Einziger Anlass dieser Hass-Attacke war offenbar eine geplante Brandschutzkontrolle im verbarrikadierten Haus Rigaer Straße 94. Am Montag brannten im Bezirk Marzahn sieben Autos, auch hier wird ein Zusammenhang zur Brandschutz-Begehung geprüft.

Doch so skrupellos die Taten auch sind, so sehr sind sie in einem Klima der permanenten Linksextremismus-Verharmlosung nicht weiter verwunderlich. Es war die immer noch amtierende Berliner Polizeipräsidentin Barbara Slowik, die mit einem skandalösen Sonder-Erlass die Strafverfolg in eben jener Rigaer Straße 94 sabotiert hatte. Laut ihrer Anordnung mit dem Titel „Entscheidungsvorbehalt zum gewaltsamen Eindringen in linke Szeneobjekte“ müssen Polizisten vor dem Betreten von linksextremen Gebäuden zunächst bei der Polizeizentrale um Erlaubnis fragen, im Falle von Durchsuchungen gar bei der Polizeipräsidentin persönlich. Bis dahin sind die Kriminellen freilich über alle Berge. Nach einem brutalen Überfall auf den Hausverwalter und dessen Anwalt hatten beide deshalb eine Strafanzeige gegen Innensenator Geisel (SPD) und Polizeipräsidentin Slowik wegen Strafvereitelung im Amt erstattet (§ 258 StGB).

Kein Wunder also, dass sich die Linksextremisten nun mit ihren Steinwürfen im Recht sehen. Vermutlich halten sie sich für Demokraten und denken, dass ihr asozialer Terror ein Beitrag gegen den Faschismus wäre. Deshalb: Schluss mit der permanenten Verharmlosung und Verhätschelung der linksextremen Szene! Polizisten brauchen im Kampf gegen den Linksextremismus die politische und gesellschaftliche Rückendeckung – und keine irren Sonder-Erlasse, mit denen die Täter geschützt und die Polizisten kriminalisiert werden.

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2021/06/berlin-rigaer-94-einsatzkraefte-in-hinterhalt-gelockt-angriff.html

Quelle: AfD Bundesverband