Neue Corona-Verordnung ist ein Paradebeispiel für indirekte Impfpflicht – AfD Fraktion klagt

Ab heute gilt in Sachsen eine neue Corona-Schutz-Verordnung, vorerst bis zum 22.09.21. Dort finden sich im Vergleich zur Vorgängerversion sogar noch Verschärfungen – für Ungeimpfte. So besteht ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 eine Testpflicht, wenn diese in ein Restaurant wollen. Bisher war dies bis zu einer Inzidenz von 50 ohne Test möglich.
Die Testpflicht besteht ebenfalls insbesondere für den Besuch von Veranstaltungen und Festen in Innenräumen, Hallenbädern, Saunen aller Art und Kultur- und Freizeiteinrichtungen im Innenbereich, für Sport im Innenbereich, touristische Bahn- und Busfahrten, Diskotheken, Clubs und Bars im Innenbereich und Beherbergungen. Kurzum, die Testpflicht besteht für fast jedes soziale Betätigungsfeld. Auch Hochschulen, Kunst-, Musik- und Tanzschulen sind dann passé.
Ab einer Zahl von 1.300 belegten regulären Krankenhausbetten (es gibt ca. 23.000 insg.) oder 420 Intensivbetten (ca. 1.750 insg.) mit Covid-19-Erkrankten kann man sich auch nicht mehr „freitesten“. Der Besuch von o.g. Einrichtungen ist dann nur noch mit Impf- oder Genesenennachweis möglich. Das bedeutet in entsprechendem Fall nichts anderes, als ein Quasi-Lockdown für Ungeimpfte.
Auf die soziale Interaktion mag man vielleicht – mit Ach und Krach – noch verzichten können, spätestens aber am Arbeitsplatz gibt es kein Entrinnen mehr. Denn auch hier gilt: Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt sind ebenfalls ab einer Inzidenz von 35 verpflichtet, sich zu testen oder testen zu lassen – zweimal wöchentlich. Das muss zwar der Arbeitgeber finanzieren, dieser wird in den meisten Fällen aber wohl wenig Lust dazu haben.
All das baut schon jetzt einen außerordentlich hohen Druck auf diejenigen auf, die nicht geimpft sind und sorgt damit für eine gesellschaftliche Spaltung.
Mit der nun geltenden massiven Benachteiligung aller ungeimpften Bürger verstößt der Ministerpräsident Sachsens, Michael Kretschmer, gegen sein Versprechen, dass es keine indirekte Impfflicht geben wird. Zumal die Testzentren allmählich abgebaut und kostenfreie Bürgertests wegfallen werden. Wenn die neue Corona-Verordnung also kein Paradebeispiel für eine Impfpflicht durch die Hintertür ist, was dann?
Die AfD lehnt diese Diskriminierung und unverhältnismäßige Einschränkung von Grundrechten entschieden ab. Noch immer haben alle Impfstoffe nur eine Notfall-Zulassung und die langfristigen Nebenwirkungen konnten nicht untersucht werden. Laut unserer aktuellen Kleinen Anfrage (Drs. 7/7147) sind darüber hinaus bereits mindesten 22 Sachsen im Zusammenhang mit einer Corona-Impfung verstorben. Immerhin 53 mussten mit schweren Komplikationen ins Krankenhaus, darunter auch viele junge Menschen. Vor diesem Hintergrund ist der politische Impf-Druck besonders auf Jugendliche und junge Erwachsene inakzeptabel.
Spätestens mit dem Bekanntwerden der Tatsache, dass auch Geimpfte sich infizieren, die Infektion weitergeben und auch schwer erkranken können, hätte die Regierung umsteuern müssen. Insbesondere bei der jetzt dominierenden Delta-Variante ist die Viruslast bei Geimpften ähnlich hoch wie bei Nicht-Geimpften, das Virus findet damit den idealen Nährboden für ungehinderte Verbreitungen und Mutationen.
Die neue Verordnung beweist einmal mehr, dass die Staatsregierung immer noch keine langfristige Strategie für ein Leben mit dem Virus hat und weiter auf Bevormundung und Autokratie setzt. Staaten wie Großbritannien machen derweil vor, wie restriktive Maßnahmen weitestgehend abgebaut werden, bei höheren Inzidenzen als in Deutschland.
Unsere Fraktion im Sächsischen Landtag geht nicht nur parlamentarisch gegen die neue, undemokratische Verordnung vor, sondern klagt auch vor dem sächsischen Verfassungsgerichtshof.