Verfassungsschutzgesetz auch in Sachsen teilweise verfassungswidrig

+++Pressemitteilung+++
 
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am 26.04.2022, dass die weitreichenden Befugnisse des Bayerischen Verfassungsschutzes teilweise gegen Grundrechte verstoßen.
Betroffen sind unter anderem die Regelungen zum Ausspähen und Abhören von Wohnungen, zur Online-Durchsuchung, zur Handy-Ortung, zu Verdeckten Ermittlern sowie V-Leuten und zu Datenweitergaben an andere Behörden.
 
Carsten Hütter, Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) und sicherheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt dazu:
 
„Das Urteil des BVerfG ist eine schallende Ohrfeige für den Freistaat Bayern und insbesondere für die CSU. Die Feststellung, dass wesentliche Vorschriften des Bayerisches Verfassungsschutzgesetzes verfassungswidrig sind und eine davon sogar nichtig, ist mehr als eine Blamage für den bayrischen Gesetzgeber. Das Gericht moniert zu Recht, dass häufig keine hinreichenden Eingriffsschwellen für Befugnisse bestehen.
Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes vom gestrigen Tage ist wegweisend und hat zur Folge, dass auch das Sächsische Verfassungsschutzgesetz zumindest in Teilen als verfassungswidrig bezeichnet werden muss – eine Ansicht, die meine Fraktion schon länger vertritt.
 
In nicht unbeträchtlichem Maße ist das Sächsische VSG noch weniger hinreichend bestimmt, begrenzt und normenklar als das nun beanstandete BayVSG.
Als besonders krasses Beispiel wird an dieser Stelle die Tätigkeit von Verdeckten Mitarbeitern der Behörde und von V-Leuten angeführt. Diese wird in Sachsen nur über eine Generalklausel, und hinsichtlich Verdeckter Mitarbeiter noch nicht einmal in konkreter Benennung, geregelt. Selbst die expliziteren Regelungen im bayrischen Gesetz wurden moniert.
 
Insbesondere die mangelnde Überwachungsmöglichkeit und Kontrolle von V-Leuten stellt ein massives Problem für unsere Rechtsstaatlichkeit dar.
 
Vor dem Hintergrund der gestrigen Entscheidung des BVerfG muss das Sächsische Verfassungsschutzgesetz nun schnellstmöglich auf den Prüfstand und der Gesetzgeber nachbessern.
Vom neuen Innenminister Armin Schuster erwarte ich, dass dieser dafür Sorge trägt, dass sich das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz endlich um alle Extremismus-Bereiche ausreichend kümmert und nicht einseitig auf den Bereich Rechtsextremismus fokussiert, während sich der Linksextremismus immer weiter ausbreitet. Leipzig ist mittlerweile Hotspot deutschlandweit.
 
Die sächsische Verfassungsschutzbehörde hat stark damit zu kämpfen, überhaupt noch ernstgenommen zu werden: Durch illegale Datenspeicherungen wurde in der Vergangenheit massiv gegen Recht und Gesetz verstoßen und die Analysefähigkeit im Amt ist weiterhin stark verbesserungsbedürftig.
 
Insgesamt sollte sich der Verfassungsschutz auf die Beobachtung und Aufklärung von gewalttätigem Extremismus konzentrieren und nicht auf friedliche Regierungskritiker, die keinerlei Gefahr für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung darstellen.“
#AfD #Hütter #Sachsen