Eine Kriminalisierung der Opposition darf es in keiner freiheitlichen Demokratie nicht geben

Der Verfassungsschutz hat soeben die Junge Alternative als „gesichert rechtsextrem“ gebrandmarkt. Dazu teilte der sicherheitspolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion,

Carsten Hütter, der Nachrichtenagentur DPA mit:
„Die Betroffenen werden diese Entscheidung wahrscheinlich anfechten. Allerdings erstaunt uns diese absehbare Entscheidung nicht.

Inzwischen ist selbst der zur Neutralität verpflichtete sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) dazu übergegangen, die AfD als ‚Verbrecher‘ zu diffamieren. Eine solche Kriminalisierung der Opposition richtet in einer freiheitlichen Demokratie schweren Schaden an. Weiterhin erscheint mir dieses Vorgehen als prozesstaktisches Vorgeplänkel, um den Prozess in Münster zu beeinflussen.

Der Bundesverfassungsschutz zeigt sich heute einmal mehr nicht als Beschützer unserer Demokratie, sondern der Regierung.“
Bild: Armin Schuster (CDU).