Category Archives: Verfassung & Demokratie

++ Verwirrung um Genesenen-Status: RKI, Finger weg von unseren Grundrechten! ++

 
Die Farce um die chaotische Regelung der Genesenen-Nachweise geht in die nächste Runde: Nachdem der Genesenen-Status zunächst vom Robert-Koch-Institut (RKI) willkürlich von sechs auf drei Monate verkürzt wurde – während er in der Schweiz verlängert wurde –, kommt nun die nächste Wendung: Wie das RKI nun „präzisiert“ hat, gilt die Verkürzung nur für Ungeimpfte.
Die Geimpften dürfen also sechs Monate nach einem positiven Corona-Test doch wieder einen Teil ihrer Grundrechte in Anspruch nehmen.
 
Doch der Deutsche Apothekerverband (DAV) wusste offenbar nichts von der entscheidenden „präzisierenden“ Information des Robert-Koch-Instituts, sodass dessen Software für die Ausstellung von Genesenen-Zertifikaten nun wieder geändert werden musste. Diese völlig chaotische Informationspolitik passt zum Chaos-Minister Lauterbach. Doch unabhängig davon ist für uns klar: Grundrechte müssen für ALLE Bürger gelten, egal ob geimpft, ungeimpft, genesen oder nicht genesen!
 
Quelle: AfD Bundesverband

Carsten Hütter: AfD prüft rechtliche Schritte gegen Entscheidung des Wahlausschusses

 
Berlin, 3. Februar 2022. Der Landeswahlausschuss des Saarlandes hat die Landesliste der Alternative für Deutschland für die Wahl des Landtages nicht zugelassen.
 
Carsten Hütter, Mitglied im Notvorstand des saarländischen Landesverbandes und im Bundesvorstand, kommentiert die Entscheidung des Wahlausschusses wie folgt:
 
„Wir sind maßlos enttäuscht über die Entscheidung des Wahlausschusses. Der Notvorstand der AfD Saarland prüft rechtliche Schritte, die man ggf. zu gehen bereit ist.
 
Die Landeswahlleiterin teilt mit, man sei weder berechtigt noch verpflichtet, ‚partei-interne Streitigkeiten zu bewerten‘, aber schmälert dennoch mit ihrer Entscheidung die Chancen der AfD, im Saarland bei der Landtagswahl erfolgreich zu sein.“

Carsten Hütter zur SZ-Meldung: Seehofer änderte Bericht zugunsten der Union

Berlin, 21. Januar 2022. Die Süddeutsche Zeitung schreibt in ihrer heutigen Ausgabe, dass der frühere Bundesinnenminister Seehofer ein zweites Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, ob die AfD ein Rechtsextremismus-Verdachtsfall sei, abgemildert haben soll.
Carsten Hütter, Mitglied des Bundesvorstandes, stellt klar:
„Horst Seehofer hat den Bericht nicht zugunsten der AfD, sondern zugunsten der Union verändert – offenbar nachdem die AfD in einem Gerichtsverfahren darauf verwies, dass nach den (falschen) Maßstäben des Verfassungsschutzes auch die Union zu beobachten wäre.
Die Berichterstattung der SZ belegt, dass die Behandlung der AfD bei Verfassungsschutz und BMI ein reines Wahlkampfmanöver ohne jeden rechtlichen Hintergrund ist: Haldenwang verkündete rechtswidrig den ‚Prüffall‘, der Verfassungsschutz nahm aus politischen und medialen Gründen Einfluss auf den Verfassungsschutzbericht (Hintergrundinformationen: Redaktionsnetzwerk Deutschland), und BMI und Seehofer manipulierten aus politischen Erwägungen Gutachten, um sich und die Union zu schützen.
Damit ist einer ‚Einstufung‘ der AfD jede Basis entzogen worden.“

Wanderwitz – eine Gefahr für unsere Demokratie

Der ehemalige CDU-Ostbeauftragte ist nicht nur ein schlechter Wahlverlierer, er hat offensichtlich auch Probleme mit unserer freiheitlichen Rechtsordnung.

Nach einem Gespräch der „Freien Presse“ mit Herrn Wanderwitz führt die Zeitung dazu u.a. aus:
„Wanderwitz fordert ein Verbot der AfD. ‚Sie ist eine rechtsradikale Partei. Worauf also noch warten?‘“ […] „Er spricht von ‚Niedertracht und Boshaftigkeit‘, mit der die gerade in Sachsen erstarkten Rechtspopulisten die ‚sogenannten Montags-Spaziergänge für ihre Zwecke ausnutzen‘, und kommt zu dem Schluss: ‚Die Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist groß. Deshalb bin ich für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen diese Partei‘.“.

Offensichtlich hat es Herr Wanderwitz nicht verstanden: Nachdem er im letzten Jahr als Ostbeauftragter seiner Partei sinngemäß meinte, dass Teile der AfD-Wähler für die Demokratie verloren seien, „setzt er jetzt noch einen obendrauf“.

Der Versuch, der AfD auf eine so durchschaubare Art zu schaden, wird sich abermals als „Bumerang“ erweisen. Er zeigt auch, wie nervös und verzweifelt man mancherorts in der CDU ist – und wie ahnungslos. Als Bundespolitiker mit großer politischer Verantwortung sollte Herr Wanderwitz wissen, dass das von ihm verteilte „Label“ „rechtsradikal“ bei weitem noch kein Parteiverbot rechtfertigt, selbst wenn der Vorhalt zutreffen würde. Genauso sind „Niedertracht und Boshaftigkeit“ kein Verbotsgrund, abgesehen davon, dass er sich selbst verbieten müsste, würde er sich an seinen eigenen Maßstäben orientieren.

Es sagt außerdem viel über sein mangelhaftes Demokratieverständnis aus, wenn Herr Wanderwitz äußert, dass die AfD „Montags-Spaziergänge für ihre Zwecke ausnutzt“. Die AfD nimmt die Sorgen und Nöte der Bürger ernst und trägt diese in die Parlamente als politische Kraft. Das ist kein „ausnutzen“, sondern genau die verfassungsrechtlich geschützte Aufgabe einer Partei, insbesondere der Opposition*.

Wahrscheinlich hat das aber schon der ein oder andere in der CDU vergessen, während er so manchen Großspender aus der Wirtschaft „ausnutzt“, um es mit den Worten des ex-Ostbeauftragten zu formulieren. Vielleicht ist man aber auch noch zu beschäftigt, „Maskendeals“ oder die sog. „Aserbaidschan-Netzwerke“ bei der CDU „unter den Tisch zu kehren“. Ob der neuerliche Vorstoß von Herrn Wanderwitz also Dummheit oder Kalkül ist, darf jeder für sich bewerten.

Fakt ist: Kein einziger Programmpunkt und kein politisches Ziel der AfD steht im Widerspruch zum Grundgesetz – im Gegenteil, wir machen uns konsequent für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung stark. Wenn etwas wirklich demokratiegefährdend und gesellschaftsspaltend ist, dann das durchsichtige Manöver, eine rechtsstaatliche Partei, wie die AfD, verbieten zu wollen. Das wird unserem Land nicht nützen, sondern schaden, weil damit versucht wird, die berechtigten Anliegen von Millionen Wählern zu untergraben.

*§ 4 Absatz 2 Buchstabe c BVerfSchG lautet: „Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen – das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition“

https://www.freiepresse.de/zwickau/zwickau/ex-ostbeauftragter-wanderwitz-fordert-verbot-der-afd-artikel11930846