Category Archives: Grundgesetz

++ Mit der Freiheit spielt man nicht! Heute ist Tag des Grundgesetzes ++

Egal, ob es um die Abschaltung von Messenger-Diensten wie Telegram, um die Hetze gegen Ungeimpfte oder um das unverhältnismäßige Vorgehen gegen Corona-Spaziergänge geht: In den vergangenen zwei Jahren hat die Politik ihre Möglichkeiten immer öfter ausgereizt – und sich dabei auf sehr dünnes Eis begeben. Denn Menschenwürde, Meinungsfreiheit oder das Recht der körperlichen Unversehrtheit – all das sind fest verbriefte und unveräußerliche Grundrechte, die auch staatliches Handeln nicht so einfach außer Kraft setzen darf. Heute ist der Tag des Grundgesetzes! Am 23. Mai 1949 wurde es – zunächst für den westlichen Teil Deutschlands verabschiedet. Und so manch einer mag sich fragen, ob dieses so fundamentale Regelwerk heute wirklich noch so unumstößlich ist, wie es dem parlamentarischen Rat vor 73 Jahren vorschwebte.

Denn gerade mit dem Aufkommen des Corona-Virus hat die Merkel-Regierung gemeinsam mit den Ländern immer wieder Hand an die Grundrechte der Bundesbürger gelegt – freilich mit der Begründung, die Bevölkerung vor einer Ausbreitung des damals noch weitgehend unbekannten Erregers zu schützen. Mehr noch als das Virus haben die „Eindämmungsmaßnahmen“ aber Freiheiten eingedämmt, die in einer westlichen Demokratie immer als selbstverständlich galten. Plötzlich wurden Spielplätze abgesperrt, Schulen geschlossen, Kontaktverbote verhängt und bisweilen sogar Ausgangssperren und Bannkreise in Kraft gesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hatte all das nachträglich als rechtskonform bestätigt. Ein bitterer Nachgeschmack aber blieb.

Wir als Alternative für Deutschland haben von Anfang an auf die Bedenklichkeit all dieser Maßnahmen hingewiesen und das machen wir auch weiterhin. Als es zum Beispiel der jetzigen Ampelregierung darum ging, die Impfpflicht durchzupeitschen, haben wir laut und deutlich Nein gesagt. Unsere Haltung hat sich durchgesetzt – zumindest die allgemeine Impfpflicht ist nie gekommen. Die Zwangsspritze für Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegedienst dagegen wurde durch die Altparteien beschlossen. Wir fordern, diese Ungerechtigkeit zurückzunehmen. Und nicht umsonst erinnern wir als einzige echte Opposition im Bundestag Kanzler und Minister regelmäßig an ihren Eid, der in seinem Wortlaut ebenfalls Teil des Grundgesetzes ist. Wer in der Regierung Verantwortung übernimmt, schwört, dass er oder sie seine „Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden“ werde und seine „Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben“ wird. Jeder darf selbst einschätzen, inwieweit die Ampelregierung diesem Eid in Anbetracht der rasenden Inflation, der ungezügelten Masseneinwanderung oder des tölpelhaften, aber gefährlichen Engagements im Ukraine-Krieg überhaupt noch gerecht wird.

Letztendlich zeigt sich vor allem eines: Wir als AfD stehen uneingeschränkt und aus tiefster Überzeugung zu unserem Grundgesetz! Und wir stellen uns immer wieder schützend davor! Selbst wenn wir damit in der Parteienlandschaft oft genug ziemlich allein dastehen. Und selbst wenn ausgerechnet jene, die uns gegenüber schnell mit dem Vorwurf der Verfassungsuntreue bei der Hand sind, immer wieder die Grenzen des rechtlich Möglichen austesten. Mit der Freiheit spielt man nicht! Und unser Grundgesetz verdient nicht nur am heutigen Tage eine Würdigung, sondern auch uneingeschränkte Achtung.

Quelle: AfD Bundesverband

Carsten Hütter: AfD prüft rechtliche Schritte gegen Gerichtsentscheidung

Berlin, 16. Februar 2022. Die Klage gegen einen Bescheid des Präsidenten des Bundestages, mit dem die Bundestagsverwaltung eine Strafzahlung von ca. 108.000 Euro wegen der angeblichen Verletzung eines Spendenannahmeverbots verlangte, wurde heute vom Berliner Verwaltungsgericht abgewiesen.

Carsten Hütter, Bundesschatzmeister und Mitglied im Bundesvorstand, kommentiert die Entscheidung des Gerichts wie folgt:

„Wir als Alternative für Deutschland bleiben bei unserer Klarstellung, dass der Kongress ‚Europäische Visionen – Visionen für Europa‘ am 13. Februar 2016 in Düsseldorf keine von der Alternative für Deutschland organisierte Parteienveranstaltung war und somit auch keine illegale Parteispende darstellt. Wir prüfen, ob wir gegen das Urteil vorgehen werden.“

++ Verwirrung um Genesenen-Status: RKI, Finger weg von unseren Grundrechten! ++

 
Die Farce um die chaotische Regelung der Genesenen-Nachweise geht in die nächste Runde: Nachdem der Genesenen-Status zunächst vom Robert-Koch-Institut (RKI) willkürlich von sechs auf drei Monate verkürzt wurde – während er in der Schweiz verlängert wurde –, kommt nun die nächste Wendung: Wie das RKI nun „präzisiert“ hat, gilt die Verkürzung nur für Ungeimpfte.
Die Geimpften dürfen also sechs Monate nach einem positiven Corona-Test doch wieder einen Teil ihrer Grundrechte in Anspruch nehmen.
 
Doch der Deutsche Apothekerverband (DAV) wusste offenbar nichts von der entscheidenden „präzisierenden“ Information des Robert-Koch-Instituts, sodass dessen Software für die Ausstellung von Genesenen-Zertifikaten nun wieder geändert werden musste. Diese völlig chaotische Informationspolitik passt zum Chaos-Minister Lauterbach. Doch unabhängig davon ist für uns klar: Grundrechte müssen für ALLE Bürger gelten, egal ob geimpft, ungeimpft, genesen oder nicht genesen!
 
Quelle: AfD Bundesverband

+++ Wir verteidigen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit! +++

Die Aussage im achten Artikel unseres demokratischen Grundgesetzes ist klar und deutlich: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Ohne Anmeldung, wohlgemerkt! Offenbar ist es notwendig, an diese Worte immer wieder zu erinnern – in einer Zeit, in der die Altparteien dieses Grundrecht auf Versammlungsfreiheit offenbar vergessen haben.
Denn anders kann man es nicht interpretieren, wenn Politiker der Altparteien sich verächtlich und gerade hasserfüllt über friedliche Demonstranten äußern, wenn sie sich durch Spaziergänge stärker bedroht zu fühlen scheinen als durch organisierte Kriminalität und illegale Einwanderung.

Als Grundgesetz-Partei ist für uns deshalb klar: Wir verteidigen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit!

Quelle: AfD Bundesverband