Paragraph 56 Absatz 1 des Bundes-Infektionsschutzgesetztes sieht eine Entschädigung bei Verdienstausfällen vor, die durch eine Quarantänemaßnahme verursacht werden. Das heißt, in diesem Fall erfolgt die Zahlung durch den Staat. Seit Beginn der Corona-Maßnahmen sind in Deutschland über 450 Millionen Euro für Entschädigungszahlungen ausgegeben wurden. In Sachsen waren es rund 25 Millionen Euro.
Eben jener Paragraph 56 hat es in Absatz 1 jedoch auch in sich: der Anspruch auf Entschädigung erlischt, wenn die Quarantäne durch eine Impfung hätte vermieden werden können. Hier preschen nun bereits erste Bundesländer vor und legen eine Streichung der Entschädigungszahlungen für nicht geimpfte Personen fest (Ba-den-Württemberg und Rheinland-Pfalz). Andere Länder sind noch am Prüfen, so Sachsen, oder sehen von diesem Schritt ab. Berlin führt als Argument für die Beibehaltung heran, dass bspw. auch ge-impfte Personen bei Symptomen oder als Kontaktperson Infizierter weiterhin in Quarantäne müssen.
Quarantänepflicht ohne Entschädigung ist ein weiteres Druckmittel und der nächste Schritt auf dem Weg zum Impfzwang! Wer durch die Gesundheitsbehörden in eine Quarantäne gezwungen wird – zumal als gesunder Mensch – darf seinen Anspruch auf einen staatlichen Ausgleich nicht verlieren. Alles andere ist inhuman und ein weiterer Einschnitt in unsere Bürgerrechte. Außerdem wären mit einer solchen Regelung zusätzliche Rechtsstreitigkeiten über Entschädigungszahlungen zwischen Arbeitgebern, Arbeitnehmern und den Behörden vorprogrammiert. Die Bürger würden einmal mehr gegeneinander ausgespielt und drangsaliert.
Ministerpräsident Kretschmer muss dafür sorgen, dass es in Sachsen nicht so weit kommt. Sein Versprechen, es würde keine direkte oder indirekte Impfpflicht geben, hat er bereits jetzt schon gebrochen. Nun geht es lediglich darum, im Freistaat nicht noch eine weitere rote Linie zu überfahren – hin zu einer totalitären Politik, die offensichtlich zunehmend Gefallen an der Endlos-Corona-Spirale findet.