Ein junger Afghane hat im Januar 2022 ein 11-jähriges Mädchen in Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern) unter einem Vorwand in den Schlossgarten gelockt und dort vergewaltigt. Ende des vergangenen Monats wurde der Täter im Rahmen einer nicht-öffentlichen Verhandlung schuldig gesprochen. Das Urteil: 2 Jahre auf Bewährung – ins Gefängnis muss der Vergewaltiger nicht!
Die Staatsanwaltschaft hat keine Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt, somit ist dieses nun rechtskräftig. Der als unbegleiteter Flüchtling ohne Papiere nach Deutschland eingereiste Mann bleibt somit auf freiem Fuß!
Durch derlei milde Strafen wirkt der Rechtsstaat zunehmend zahnlos, eine Abschreckung geht von einer Bewährungsstrafe für eine nachgewiesene Vergewaltigung jedenfalls nicht aus. Wir fordern, das volle zur Verfügung stehende Strafmaß auszuschöpfen. Nur so kann eine abschreckende Wirkung erzielt werden. Dass es für eine wirkungsvolle Abschreckung höchste Zeit ist, zeigt der aktuelle Mordfall an der 17-jährigen Tabitha aus Asperg. Der Tatverdächtige stammt aus Syrien.
Quelle: AfD Bundesverband