19.090,50 Euro – das ist die Summe, die der Landkreis Meißen für die Ahndung von 375 Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkungen einnahm, die vom 1. bis 20. April 2020 galten. Dies ergab meine Nachfrage beim Landrat Ralf Hänsel.
Wir als AfD hatten diese staatlichen Zwangsmaßnahmen von Anfang an als grundrechtsverletzend und entmündigend kritisiert und sind in verschiedenen Initiativen auch dagegen vorgegangen.
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat schließlich am 21. April 2021 die Sächsische Staatsregierung gerügt und die Ausgangsbeschränkung der damaligen Corona-Schutzverordnung vom 31. März 2020 für unwirksam erklärt. Ein Jahr hat es gebraucht, aber immerhin – kann man sagen.
In der Zwischenzeit hatte der Landkreis allerdings schon 463 Verwarn- und Bußgeldbescheide auf den Weg gebracht.
Lediglich 88 Sanktionierte, die noch nicht zahlten, haben Glück gehabt. Das wären nochmal 6.662,00 Euro für die Staatskasse gewesen. „Vollstreckungsmaßnahmen werden für diese Vorgänge aufgrund der Entscheidung des OVG Bautzen nicht mehr eingeleitet“ – teilte der Landrat mit. Das ist auch das Mindeste, was man erwarten kann!
Eine Rückzahlung der knapp 20.000,00 Euro an die Betroffenen, die im Glauben an die Rechtmäßigkeit der Verordnung zahlten, wird es aber wohl nicht geben. Jedenfalls ließ der Landrat meine dahingehende Frage unbeantwortet.
Eine solche Erstattung wäre nicht nur aus moralischen Gründen angezeigt, sondern auch im Sinne der Rechtsordnung dringend geboten. Solange der Staat für rechtswidrige Maßnahmen kassiert, werden sich die Bürger weiter von diesem abwenden und Unmut und Frustration in der Bevölkerung wachsen!