Linksextremismus in Sachsen endlich wirksam bekämpfen statt Freibriefe für Straftäter verteilen!

+++ Pressemitteilung +++

lm Jahr 2024 erfolgten gerade einmal 43 Verurteilungen im Bereich der linksmotivierten Straftaten in Sachsen. Eingestellt wurden hingegen 969 Strafverfahren – meistens, weil keine Täter ermittelt werden konnten, wie eine Anfrage an die Staatsregierung ergab (Drs.-Nr.: 8/2143).

Das Strafmaß ist bei den wenigen Verurteilungen fast ausnahmslos niedrig. So wurde bspw. in einem Fall der gefährlichen Körperverletzung (Schläge und Tritte gegen Teilnehmer einer Kundgebung) eine Geldstrafe in Höhe von 60 Tagessätzen verhängt, in einem anderen Fall der Körperverletzung (Eindringen in ein Studentenwohnheim in vermummter Aufmachung, Bewurf von Studenten mit Eiern und Wasserbomben und Rufen von u.a. „Scheiß Deutschland“, „Deutschland ist scheiße“, „Scheiß Patrioten“) gab es eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen. Mit 40 Tagessätzen wurde eine Beleidigung mit den Worten „du scheiß Bullenfotze“, „du kannst gar nichts machen, du dummer Wichser“, „du Arschloch“, „ihr scheiß Bullenschweine“ geahndet. Viele schwere Straftaten, wie bspw. ein Brandanschlag auf die Fahrerkabinen von fünf Baugeräten, eine Körperverletzung mit Knüppeln und Stöcken, das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und diverse weitere Brandanschläge und gefährliche Körperverletzungen blieben ungeahndet.

Anfragensteller MdL Carsten Hütter, sicherheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt:

„Der Verfolgungsdruck auf linksextreme Straftäter muss dringend erhöht werden. Zu häufig kommen selbst schwer Kriminelle ‚ungeschoren‘ davon. Und auch, wenn mal der ein oder andere gefasst wird, sind die Strafen meist sehr lasch. Ein paar Tagessätze Geldstrafe, die keine Eintragung ins Führungszeugnis zur Folge haben, sind alles andere als abschreckend für die Täter.

Dass es durchaus anders geht, sieht man bei Verurteilungen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität ‚rechts‘, wo schnell mal 100 Tagessätze ausgeurteilt werden, oder, wie in dem aktuell hoch diskutierten Fall von David Bendels, 7 Monate (Bewährungs-) Freiheitsstrafe für das Verbreiten einer satirischen Fotomontage verhängt werden.

Dieses ‚Messen mit zweierlei Maß‘ bleibt den Bürgern nicht verborgen. Auch fragen sich immer mehr: Wie wollen die Sicherheitsbehörden den grassierenden Linksextremismus endlich wirksam bekämpfen? Polizei und Verfassungsschutz arbeiten im Bereich ‚links‘ offensichtlich dauerhaft aneinander vorbei – eine Zuordnung von linksextremistischen Straftaten zu konkreten Linksextremisten bzw. linksextremistischen Gruppierungen kann die sächsische Staatsregierung noch immer nicht vornehmen. Vom versprochenen ‚Konzept gegen Linksextremismus‘ fehlt ebenfalls noch jede Spur. Hier hat der sächsische CDU-Innenminister Armin Schuster zwar laute Ankündigungen gemacht, aber – wie so oft – nicht geliefert!“

Hintergrund: https://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=2143&dok_art=Drs&leg_per=8&pos_dok=1&dok_id=undefined