Der Verfassungsschutz manövriert sich weiter ins rechtliche Aus

+++Pressemitteilung+++

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang, hatte noch während der zurückliegenden AfD-Europawahlversammlung vor angeblich zunehmenden verfassungsfeindlichen Bestrebungen in der AfD gewarnt. Weil dies eine rechtswidrige Einmischung einer staatlichen Behörde in parteiinterne Entscheidungsfindungen darstellt, hatte sich Haldenwang zum vorübergehenden Schweigen verpflichtet.

Nach Abschluss der Parteiveranstaltung zeigte sich der BfV-Chef in einem ARD-Interview jedoch gänzlich uneinsichtig und führte u.a. weiter aus: „In einer Reihe von Äußerungen kommt ein ethnisches Volksverständnis zum Ausdruck, etwa indem der ‚Große Austausch‘ beschworen wird“. Haldenwang meint, dass „solche Äußerungen Anhaltspunkte dafür“ böten, „dass hier die Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes für bestimmte Bevölkerungsgruppen infrage gestellt“ würde. Er ergänzte: „Natürlich bin ich neutral gegenüber allen politischen Bestrebungen und Parteien, aber die Neutralität endet dort, wo wir es mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu tun haben“.

Carsten Hütter, Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) und sicherheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt dazu:

„Das Demokratieverständnis von Herrn Haldenwang ist mehr als fragwürdig. Einmal mehr hat er dem Verfassungsschutz einen Bärendienst erwiesen, indem er unter Verstoß gegen das Neutralitätsgebot über eine demokratisch gewählte Partei öffentlich herzieht. Wer soll einen solchen Behördenleiter, der selbst gegen Recht und Gesetz verstößt, noch ernst nehmen? Wer an seine Neutralität und die der Behörde glauben? Haldenwang, der CDU Mitglied ist, lässt keine Möglichkeit aus, die AfD-Mitglieder und deren Wähler zu demütigen und die AfD als angeblich der Verfassungsfeindlichkeit überführte Bestrebung zu brandmarken. Hier sollen vollendete Tatsachen geschaffen werden – das Ergebnis der Verdachtsfallprüfung der AfD quasi vorweggenommen werden.

Der BfV-Chef kann inhaltlich nicht erklären, geschweige denn belegen, weshalb die AfD die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen wolle. Immer mehr Bürger bemerken die Substanzlosigkeit der Vorwürfe, insbesondere auf den Vorhalt bezogen, AfD-Protagonisten würden die Menschenwürdegarantie in Frage stellen.
Dieser Begriff ist in etwa so dehnbar und wenig scharf, wie der frühere Kampfbegriff der „Konterrevolutionären Umtriebe“.

Der Verfassungsschutz-Chef muss sich fragen lassen, wer einen Verstoß gegen die Menschenwürde definieren soll?! Handelte es sich bei den rechtswidrigen Corona-Maßnahmen um Verstöße gegen die Menschenwürde der Betroffenen? Ist es menschenwürdig, nach einem harten Arbeitsleben im Niedriglohnsektor mit einer Mini-Rente abgespeist zu werden? Was ist mit Familien die sich den Pflegeheimplatz für Angehörige nicht leisten können oder die unter der Last immer weiter steigender Kita- und Hortgebühren zusammenbrechen? Menschen, die monatelang auf einen wichtigen Arzttermin warten müssen und leiden? Was ist mit den unzähligen „Einzelfall“-Opfern, wie der 19-Jährige und die 17-Jährige, die im Januar dieses Jahres von Ibrahim A. während einer Bahnfahrt brutal ermordet wurden? Wo bleibt in all diesen Fällen die Menschenwürde?

Wir als AfD machen u.a. auf all das Aufmerksam. Das ist den Altparteien ein Dorn im Auge. Darum geht es in Wirklichkeit.

Es spricht für sich, dass mit der AfD eine Partei in Gänze von den Nachrichtendiensten in die Zange genommen werden soll, die sich am deutlichsten für Volksentscheide und den Bestand sowie die Sicherheit Deutschlands ausspricht! Kein einziger Programmpunkt unserer Partei steht im Widerspruch zum Grundgesetz – im Gegenteil, wir machen uns konsequent für das Grundgesetz stark.
Zu dieser Überzeugung gelangen zum Glück auch immer mehr Wähler – egal wie häufig Herr Haldenwang noch durch den Öffentlich-Rechtlichen-Rundfunk, bezahlt von unseren Beitragsgeldern und Steuern, geistern möge!“

#AfD #Hütter #Sachsen