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Wanderwitz – eine Gefahr für unsere Demokratie

Der ehemalige CDU-Ostbeauftragte ist nicht nur ein schlechter Wahlverlierer, er hat offensichtlich auch Probleme mit unserer freiheitlichen Rechtsordnung.

Nach einem Gespräch der „Freien Presse“ mit Herrn Wanderwitz führt die Zeitung dazu u.a. aus:
„Wanderwitz fordert ein Verbot der AfD. ‚Sie ist eine rechtsradikale Partei. Worauf also noch warten?‘“ […] „Er spricht von ‚Niedertracht und Boshaftigkeit‘, mit der die gerade in Sachsen erstarkten Rechtspopulisten die ‚sogenannten Montags-Spaziergänge für ihre Zwecke ausnutzen‘, und kommt zu dem Schluss: ‚Die Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist groß. Deshalb bin ich für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen diese Partei‘.“.

Offensichtlich hat es Herr Wanderwitz nicht verstanden: Nachdem er im letzten Jahr als Ostbeauftragter seiner Partei sinngemäß meinte, dass Teile der AfD-Wähler für die Demokratie verloren seien, „setzt er jetzt noch einen obendrauf“.

Der Versuch, der AfD auf eine so durchschaubare Art zu schaden, wird sich abermals als „Bumerang“ erweisen. Er zeigt auch, wie nervös und verzweifelt man mancherorts in der CDU ist – und wie ahnungslos. Als Bundespolitiker mit großer politischer Verantwortung sollte Herr Wanderwitz wissen, dass das von ihm verteilte „Label“ „rechtsradikal“ bei weitem noch kein Parteiverbot rechtfertigt, selbst wenn der Vorhalt zutreffen würde. Genauso sind „Niedertracht und Boshaftigkeit“ kein Verbotsgrund, abgesehen davon, dass er sich selbst verbieten müsste, würde er sich an seinen eigenen Maßstäben orientieren.

Es sagt außerdem viel über sein mangelhaftes Demokratieverständnis aus, wenn Herr Wanderwitz äußert, dass die AfD „Montags-Spaziergänge für ihre Zwecke ausnutzt“. Die AfD nimmt die Sorgen und Nöte der Bürger ernst und trägt diese in die Parlamente als politische Kraft. Das ist kein „ausnutzen“, sondern genau die verfassungsrechtlich geschützte Aufgabe einer Partei, insbesondere der Opposition*.

Wahrscheinlich hat das aber schon der ein oder andere in der CDU vergessen, während er so manchen Großspender aus der Wirtschaft „ausnutzt“, um es mit den Worten des ex-Ostbeauftragten zu formulieren. Vielleicht ist man aber auch noch zu beschäftigt, „Maskendeals“ oder die sog. „Aserbaidschan-Netzwerke“ bei der CDU „unter den Tisch zu kehren“. Ob der neuerliche Vorstoß von Herrn Wanderwitz also Dummheit oder Kalkül ist, darf jeder für sich bewerten.

Fakt ist: Kein einziger Programmpunkt und kein politisches Ziel der AfD steht im Widerspruch zum Grundgesetz – im Gegenteil, wir machen uns konsequent für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung stark. Wenn etwas wirklich demokratiegefährdend und gesellschaftsspaltend ist, dann das durchsichtige Manöver, eine rechtsstaatliche Partei, wie die AfD, verbieten zu wollen. Das wird unserem Land nicht nützen, sondern schaden, weil damit versucht wird, die berechtigten Anliegen von Millionen Wählern zu untergraben.

*§ 4 Absatz 2 Buchstabe c BVerfSchG lautet: „Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen – das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition“

https://www.freiepresse.de/zwickau/zwickau/ex-ostbeauftragter-wanderwitz-fordert-verbot-der-afd-artikel11930846

Nichts aus 2015 gelernt: Schäuble will Migranten von Polens Grenze aufnehmen!

Es sind beinahe exakt die gleichen Sprüche wie 2015: Wegen einer angeblichen „einmaligen Ausnahmesituation“ will der CDU-Abgeordnete Wolfgang Schäuble die Migranten an der polnisch-weißrussischen Grenze in die EU einreisen lassen. Natürlich nur „vorläufig“, sagt Schäuble – wer’s glaubt, wird selig. Auch 2015 ging es zunächst nur um eine angeblich vorübergehende humanitäre Geste – doch am Ende des Jahres waren Hunderttausende illegale Migranten nach Deutschland gelangt. Und auch heute haben wir es wieder mit einer illegalen Massen-Migration zu tun, die mit politischer Verfolgung nichts zu tun hat.

Zwar fügt Schäuble als beschwichtigende Beruhigungspille hinzu, dass nach der Einreise der Asylstatus geklärt werden müsse, um dann „politisch nicht Verfolgte zurückzuführen“.

Doch das ist lachhafte Augenwischerei: Angesichts der seit Jahren lächerlich niedrigen Abschiebungszahlen kann jeder Bürger erkennen, dass die Bundesregierung in Wahrheit nicht das geringste Interesse an Rückführungen hat. Deshalb muss klar sein: Polen muss beim Schutz der Grenze unterstützt werden, anstatt dem Land mit solchen irrlichternden Kommentaren in den Rücken zu fallen!

https://www.spiegel.de/ausland/belarus-wolfgang-schaeuble-fordert-vorlaeufige-einreise-fuer-fluechtlinge-an-grenze-a-370907e4-4598-4c2c-a98e-b732680fef9e

Quelle: AfD Bundesverband

Der nächste CDU-Chef und Kanzler? Merkel-Günstling Helge Braun will Muezzin-Ruf!

Solche verharmlosenden Aussagen erwartet man eigentlich eher von Grünen-Politikern: Der Muezzin-Ruf gehöre „selbstverständlich“ zu Deutschland und sei lediglich Teil einer „freien Religionsausübung“. Dieser Meinung ist Helge Braun, der als amtierender Kanzleramts-Chef zum engsten Günstlings-Kreis von Angela Merkel gehört und sich nun um den CDU-Vorsitz bewirbt.

Sollte Braun wirklich den Vorsitz der Partei übernehmen, kann man sich ausmalen, wohin die Reise geht: Die Abschaffung unseres Landes und unserer Identität und Kultur wird dann nur noch schneller vorangetrieben. Wenn dieser Mann zum letzten Aufgebot der CDU-Kandidaten gehört, dann sieht man daran, wie sehr die Partei am Ende ist!

https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/nach-bild-talk-wirbel-um-brauns-muezzin-aussage-78255300.bild.html

Quelle: AfD Bundesverband
www.carsten-huetter.de
#AfD #Hütter #Sachsen

Absurde Posse: CDU boykottiert Thüringer Ministerpräsidenten-Wahl!

Die Posse wird immer absurder! Nachdem die geplante Neuwahl des Thüringer Landtags geplatzt war, hatte der AfD-Fraktionsvorsitzende Björn Höcke seine Kandidatur für das Amt des Ministerpräsidenten erklärt, um das Chaos aufzulösen. Als Reaktion darauf will die CDU-Fraktion allen Ernstes an ihren Tischen sitzen bleiben und somit die Wahl boykottieren – weil man Angst hat, dass CDU-Abgeordnete für Höcke stimmen könnten…

Wo bleibt hier das freie Mandat des Abgeordneten? In Artikel 53 der Thüringer Landesverfassung heißt es klipp und klar: „Die Abgeordneten sind die Vertreter aller Bürger des Landes. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich.“ Angesichts der eklatanten Missachtung dieses Artikels 53 ist es absurd, dass ausgerechnet CDU-Funktionäre versuchen, der AfD ihre demokratische Orientierung abzusprechen.

https://www.focus.de/politik/ausland/vertrauensfrage-am-freitag-thueringer-cdu-will-abstimmung-boykottieren-aus-angst-dass-mitglieder-hoecke-waehlen_id_13517992.html

Quelle: AfD Bundesverband

Entlarvend: CDU stimmt gegen eigenen Antrag – weil die AfD ihn einreichte!

Zwei plus zwei macht vier: Wenn die AfD diese simple mathematische Feststellung im Parlament beantragen würde, dann würden die Altparteien wohl trotzdem den Antrag ablehnen. Denn müsste die richtige Antwort dann nicht „Fünf“ lauten, damit die Wahl nicht wegen mangelnder Korrektheit rückgängig gemacht werden muss? Vielleicht wäre ein Änderungsantrag zielführend, der zur Vermeidung von Missverständnissen präzisiert: „Zwei plus zwei ist vier – es sei denn, die AfD trifft diese Feststellung.“ Genauso denkt offenbar die CDU, deren verqueres Demokratieverständnis nun entlarvt wurde. Weil ein im hessischen Landtag gestellter Antrag gegen den Gender-Zwang von der AfD kam, lehnte die CDU brüsk ab – ohne zu wissen, dass der Hamburger CDU-Landesparteitag einen nahezu wortgleichen Beschluss gefasst hatte.

Sogar die Überschriften stimmen beinahe 1:1 überein: „Gegen Gender-Zwang – für die deutsche Grammatik“, heißt es in Hessen. „Für die deutsche Grammatik, gegen Gender-Zwang“, lautet der Titel des Hamburger Zwillingsbeitrags. Die AfD fordert in ihrem Antrag unter anderem, dass die Landesregierung in ihren Veröffentlichungen keine grammatikalisch falsche „Gender“-Sprache verwendet. Dass die CDU einen solchen Antrag der bürgerlichen Vernunft ablehnt, ist auch bezeichnend für den Kurs der Union: Aus Angst vor der Stigmatisierung als „rechts“ biedert man sich lieber den Grünen und ihrer Sprachpolitik an, anstatt Anträgen der AfD zuzustimmen, die man in Wirklichkeit selber vertritt. Die Bürger dürften dafür jedoch kein Verständnis haben, denn bei der Abstimmung von Anträgen sollte es um die Sache gehen und nicht um parteipolitische Sandkastenspiele. Und genau das unterscheidet die CDU von der AfD: Wir stimmen einem in der Sache vernünftigen Antrag auch dann zu, wenn er von der CDU oder von einer anderen Partei kommt – weil es um die Bürger gehen muss und nicht um albernen Profilierungszirkus.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/genderverbot-cdu-stimmt-in-hessen-gegen-afd-antrag-der-eigentlich-von-der-cdu-ist-a-9901cf29-f34c-46e9-aaa0-09a90a3ea1ab

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Quelle: AfD Bundesverband