Category Archives: AfD

Carsten Hütter: Das durchsichtige Spiel des Jörg Meuthen

Berlin, 1. Februar 2022. Nach dem Austritt des ehemaligen Bundessprechers Jörg Meuthen aus der Alternative für Deutschland zeigen sich viele Parteimitglieder tief enttäuscht von der Art und Weise seiner Demission.

Carsten Hütter, Mitglied im Bundesvorstand, kommentiert den Abgang Meuthens wie folgt:

„Jörg Meuthen hätte einfach aus der AfD austreten können, ohne dabei groß Aufsehen zu erregen und sich gegenüber allen relevanten Medien dieses Landes über seine offensichtlich vorgeschobenen Beweggründe auszulassen. Es ist traurig, dass er seine mediale Bekanntheit, die er als langjähriger Bundessprecher der Alternative für Deutschland überhaupt erst erlangt hat, nun mit fadenscheinigen Behauptungen dafür missbraucht, der AfD und ihren sich für unser Land engagierenden Mitgliedern nachträglich massiv zu schaden.

Mit der Ankündigung einer eigenen Parteigründung führt er sich selbst ad Absurdum: Nur um eine angebliche Lücke zwischen CDU und AfD zu konstruieren, die Jörg Meuthen jetzt selbst zu füllen sich anschickt, hat er das Narrativ einer rechtsgerutschten AfD erfinden müssen. Sein Nachtreten nach so vielen erfolgreichen Jahren enttäuscht mich auch persönlich sehr.“

Carsten Hütter: Kreiswahlausschuss Saarbrücken bestätigt neue AfD-Liste im Wahlkreis Saarbrücken zur Landtagswahl

 

Berlin, 28. Januar 2022. Die Mitglieder des Bundesvorstands und des Notvorstands im Landesverband Saarland, Carsten Hütter und Joachim Paul, begrüßen die heute Vormittag getroffene Entscheidung des Kreiswahlausschusses Saarbrücken, die auf Einladung des Bundesvorstandes am 19. Januar 2022 neu gewählte AfD-Liste des Wahlkreises Saarbrücken zur Landtagswahl zuzulassen.

Carsten Hütter dazu: „Es hat sich ausgezahlt, dass der Bundesvorstand nach der Entscheidung des Landgerichtes Saarbrücken vom 13. Januar 2022 unverzüglich reagiert und zu einer neuen Aufstellungsversammlung eingeladen hat. Damit ist trotz der von einigen Parteimitgliedern – gegen die mittlerweile Ausschlussverfahren laufen – heimlich zurückgezogenen Landesliste gesichert, dass die Alternative für Deutschland flächendeckend erfolgreich an der Landtagswahl im Saarland am 27. März 2022 teilnehmen wird.“

Carsten Hütter zur SZ-Meldung: Seehofer änderte Bericht zugunsten der Union

Berlin, 21. Januar 2022. Die Süddeutsche Zeitung schreibt in ihrer heutigen Ausgabe, dass der frühere Bundesinnenminister Seehofer ein zweites Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, ob die AfD ein Rechtsextremismus-Verdachtsfall sei, abgemildert haben soll.
Carsten Hütter, Mitglied des Bundesvorstandes, stellt klar:
„Horst Seehofer hat den Bericht nicht zugunsten der AfD, sondern zugunsten der Union verändert – offenbar nachdem die AfD in einem Gerichtsverfahren darauf verwies, dass nach den (falschen) Maßstäben des Verfassungsschutzes auch die Union zu beobachten wäre.
Die Berichterstattung der SZ belegt, dass die Behandlung der AfD bei Verfassungsschutz und BMI ein reines Wahlkampfmanöver ohne jeden rechtlichen Hintergrund ist: Haldenwang verkündete rechtswidrig den ‚Prüffall‘, der Verfassungsschutz nahm aus politischen und medialen Gründen Einfluss auf den Verfassungsschutzbericht (Hintergrundinformationen: Redaktionsnetzwerk Deutschland), und BMI und Seehofer manipulierten aus politischen Erwägungen Gutachten, um sich und die Union zu schützen.
Damit ist einer ‚Einstufung‘ der AfD jede Basis entzogen worden.“

Wanderwitz – eine Gefahr für unsere Demokratie

Der ehemalige CDU-Ostbeauftragte ist nicht nur ein schlechter Wahlverlierer, er hat offensichtlich auch Probleme mit unserer freiheitlichen Rechtsordnung.

Nach einem Gespräch der „Freien Presse“ mit Herrn Wanderwitz führt die Zeitung dazu u.a. aus:
„Wanderwitz fordert ein Verbot der AfD. ‚Sie ist eine rechtsradikale Partei. Worauf also noch warten?‘“ […] „Er spricht von ‚Niedertracht und Boshaftigkeit‘, mit der die gerade in Sachsen erstarkten Rechtspopulisten die ‚sogenannten Montags-Spaziergänge für ihre Zwecke ausnutzen‘, und kommt zu dem Schluss: ‚Die Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung ist groß. Deshalb bin ich für die Einleitung eines Verbotsverfahrens gegen diese Partei‘.“.

Offensichtlich hat es Herr Wanderwitz nicht verstanden: Nachdem er im letzten Jahr als Ostbeauftragter seiner Partei sinngemäß meinte, dass Teile der AfD-Wähler für die Demokratie verloren seien, „setzt er jetzt noch einen obendrauf“.

Der Versuch, der AfD auf eine so durchschaubare Art zu schaden, wird sich abermals als „Bumerang“ erweisen. Er zeigt auch, wie nervös und verzweifelt man mancherorts in der CDU ist – und wie ahnungslos. Als Bundespolitiker mit großer politischer Verantwortung sollte Herr Wanderwitz wissen, dass das von ihm verteilte „Label“ „rechtsradikal“ bei weitem noch kein Parteiverbot rechtfertigt, selbst wenn der Vorhalt zutreffen würde. Genauso sind „Niedertracht und Boshaftigkeit“ kein Verbotsgrund, abgesehen davon, dass er sich selbst verbieten müsste, würde er sich an seinen eigenen Maßstäben orientieren.

Es sagt außerdem viel über sein mangelhaftes Demokratieverständnis aus, wenn Herr Wanderwitz äußert, dass die AfD „Montags-Spaziergänge für ihre Zwecke ausnutzt“. Die AfD nimmt die Sorgen und Nöte der Bürger ernst und trägt diese in die Parlamente als politische Kraft. Das ist kein „ausnutzen“, sondern genau die verfassungsrechtlich geschützte Aufgabe einer Partei, insbesondere der Opposition*.

Wahrscheinlich hat das aber schon der ein oder andere in der CDU vergessen, während er so manchen Großspender aus der Wirtschaft „ausnutzt“, um es mit den Worten des ex-Ostbeauftragten zu formulieren. Vielleicht ist man aber auch noch zu beschäftigt, „Maskendeals“ oder die sog. „Aserbaidschan-Netzwerke“ bei der CDU „unter den Tisch zu kehren“. Ob der neuerliche Vorstoß von Herrn Wanderwitz also Dummheit oder Kalkül ist, darf jeder für sich bewerten.

Fakt ist: Kein einziger Programmpunkt und kein politisches Ziel der AfD steht im Widerspruch zum Grundgesetz – im Gegenteil, wir machen uns konsequent für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung stark. Wenn etwas wirklich demokratiegefährdend und gesellschaftsspaltend ist, dann das durchsichtige Manöver, eine rechtsstaatliche Partei, wie die AfD, verbieten zu wollen. Das wird unserem Land nicht nützen, sondern schaden, weil damit versucht wird, die berechtigten Anliegen von Millionen Wählern zu untergraben.

*§ 4 Absatz 2 Buchstabe c BVerfSchG lautet: „Zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne dieses Gesetzes zählen – das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition“

https://www.freiepresse.de/zwickau/zwickau/ex-ostbeauftragter-wanderwitz-fordert-verbot-der-afd-artikel11930846