BGH: Lina E. Muss zurück ins Gefängnis


Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung der Leipziger Linksterroristin Lina E. bestätigt. Das heißt: Sie muss nun ihre Reststrafe im Gefängnis verbüßen, berichtet dpa.

Vom Oberlandesgericht #Dresden wurde sie zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Trotzdem kam sie 2023 auf freien Fuß. Die Hammerbande um Lina E. verletzte mehrere politisch Andersdenkende lebensgefährlich mit Hämmern und Totschlägern. Die Opfer erlitten schwere Schäden wie Hirnblutung, gebrochene Knie oder eine durchbohrte Wange.

Zu der BGH-Entscheidung erklärt der sicherheitspolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, @Huetter_Carsten:

„Ich empfand es im Jahr 2023 als unerträglich, dass die Linksterroristin Lina E. trotz Verurteilung das Gefängnis verlassen konnte. Ebenso unerträglich war ihre Inszenierung als Opfer durch die linke Szene.

Insofern begrüße ich die BGH-Entscheidung: Lina E. ist kein Opfer. Sie ist eine Täterin, die mit ihrer Hammerbande Straftaten an der Schwelle zum Terrorismus systematisch organisierte.

CDU-Innenminister Armin Schuster sollte sich das Urteil sehr zu Herzen nehmen. Vor wenigen Tagen antwortete er mir auf eine Kleine Anfrage (8/1694), das Antifa-Symbol sei nicht extremistisch. Doch, Herr Schuster, Antifa-Gruppen wie z.B. die Hammerbande sind mit einer hohen kriminellen Energie ausgestattet und müssen deshalb mit allen im Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpft werden.“

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