Während andere Oppositionsparteien sich bei der Verteidigung unserer Grundrechte mit Ankündigungen begnügen, handelt die AfD: Auf Beschluss des Vorstandes der AfD-Bundestagsfraktion haben mehrere Abgeordnete eine Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung des Infektionsschutzgesetzes eingereicht. Und zwar aus guten Gründen: Viele Maßnahmen wie beispielsweise die unsägliche Ausgangssperre sind vollkommen unverhältnismäßig und haben zudem einen sehr zweifelhaften medizinischen Nutzen. Außerdem wird in den Föderalismus in nicht hinnehmbarer Weise eingegriffen. Die Möglichkeiten, als einzelner Bürger juristisch gegen Maßnahmen vorgehen zu können, werden erschwert. Kurzum: Es ist ein Gesetzesbeschluss, der eines demokratischen Rechtsstaats unwürdig ist.
Da derzeit unklar ist, ob das Bundesverfassungsgericht den Beschwerden stattgibt, wirbt die AfD außerdem für eine abstrakte Normenkontrollklage. Diese Thematik wird die AfD in der kommenden Woche im Bundestag zur Sprache bringen. Denn für uns ist klar: Auch in Corona-Zeiten muss der Rechtsstaat heilig bleiben! Eine Herausforderung wie das Coronavirus bekämpft man nicht mit Grundrechts-Einschränkungen und bizarren Schikanen, sondern nur mit dem konsequenten Schutz von Risikogruppen.
https://www.rnd.de/politik/bundesnotbremse-von-storch-und-weitere-afd-abgeordnete-reichen-verfassungsbeschwerde-ein-SBEPDCY5V5AGXLR5HHHL46P34E.html
Quelle: AfD Bundesverband