1,8 Millionen Ruhegehalt für Fernsehchefin? Arbeitsgericht zieht der Gier den Stecker!

Justitia ist bekanntlich blind – das erspart ihr einerseits, sich das öffentlich-rechtliche Propagandafernsehen anschauen zu müssen. Und andererseits kann sie tatsächlich gerechte Urteile gegenüber Fernsehbossen fällen, die den Hals nicht voll bekommen. So geschehen im Streit um das Ruhegehalt der geschassten RBB-Direktorin Susann Lange. Die war der Ansicht, ihr stünden 1,8 Millionen Euro bis zur Rente zu. Das Berliner Arbeitsgericht holte sie jetzt auf den Boden der Realität zurück: Den kompletten Arbeitsvertrag, auf den sich Lange beruft, bezeichnete das Gericht als sittenwidrig. Ein ähnliches Urteil erging erst vor kurzem gegen den Ex-Verwaltungsdirektor des RBB, Hagen Brandstätter. Auch dessen Vertrag wurde als „sittenwidrig“ bezeichnet.

Da drängt sich die Frage auf, wie solche Verträge überhaupt zustande kommen. Immerhin sollten sowohl Rundfunk- als auch Verwaltungsrat bei solch horrenden Summen aufhorchen – und nicht nur abnicken. Das Problem ist weiterhin der Filz, der sich zwischen diesen Institutionen breit gemacht hat. Und dass Vertreter der etablierten Parteien im Rundfunkrat über Anstalten wachen sollen, die ihnen täglich nach dem Munde senden oder – auch das gibt es – mit Fernsehmachern liiert sind. Die Zeche zahlen wir: Rund Zehn Milliarden Euro werden den Bundesbürgern jährlich über die Zwangsgebühren abgepresst. Höchste Zeit, dem ein Ende zu setzen, den Rundfunkbeitrag endlich abzuschaffen – und der Gier der Fernsehbosse den Stecker zu ziehen!

Quelle: AfD Bundesverband