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AfD macht sich auf allen Ebenen für den Erhalt des beruflichen Gymnasiums in Riesa stark!

+++Pressemitteilung+++

Das sächsische Kultusministerium hat im Sommer ein Arbeitspapier zur Teilschulnetzplanung an Sachsens Berufsschulen veröffentlicht. Darin ist vorgesehen, dass die Gymnasialklassen am Beruflichen Schulzentrum (BSZ) in Riesa perspektivisch ab dem Schuljahr 2027/28 wegfallen sollen. Als Ersatzstandort ist Meißen vorgesehen. Am 24.09.2026 hat der Kreistag Meißen die fraktionsübergreifende Resolution „Berufliches Gymnasium am Beruflichen Schulzentrum für Technik und Wirtschaft Riesa erhalten“ mit Stimmen der AfD verabschiedet. Ebenfalls haben rund 3.000 Menschen eine Petition zum Erhalt des Standortes mitgezeichnet.

Carsten Hütter, direkt gewählter AfD-Landtagsabgeordneter im Wahlkreis Meißen 1/Riesa, erklärt dazu:

„Die Diskussion um das berufliche Gymnasium in Riesa darf nicht nach Aktenlage im CDU-geführten Dresdner ‚Elfenbeinturm‘ entschieden werden, ohne die tatsächliche Situation vor Ort zu berücksichtigen.

Bereits die Zahlen des Kultusministeriums werfen erhebliche Fragen auf. Das BSZ Riesa zählt knapp 1.000 Schülerinnen und Schüler. Im beruflichen Gymnasium lernen aktuell 127 junge Menschen in den Fachrichtungen Technik und Wirtschaft. Der vorgesehene Ersatzstandort Meißen kommt in diesen beiden Fachrichtungen auf 133 Schüler – also gerade einmal sechs mehr. In Technikwissenschaft hat Riesa mit 46 Schülern sogar mehr als Meißen mit 38.

Besonders erklärungsbedürftig ist, dass die eigene Evaluation des Kultusministeriums die Wirtschaftswissenschaft in Riesa der Gruppe der tragfähigen Standorte zuordnet und die Technikwissenschaft zumindest als bedingt tragfähig bewertet. Zuletzt ist das berufliche Gymnasium sogar wieder gewachsen. Trotzdem sollen beide Angebote vollständig aus Riesa verschwinden. Das ist weder nachvollziehbar noch sinnvoll.

Die AfD-Position ist klar: Wir werden uns im weiteren Verfahren für den Erhalt des beruflichen Gymnasiums am BSZ Riesa einsetzen. Die AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag wird das Thema schnellstmöglich in den Ausschuss für Schule und Bildung bringen.

Gute und möglichst ortsnahe Bildungsangebote – auch und gerade im ländlichen Raum – sind für uns von zentraler Bedeutung. Wenn die CDU-geführte Regierung meint, wie in vielen anderen Bereichen, auch hier mit dem Kürzungshammer zuzuschlagen, wird sie abermals die Quittung dafür bekommen – bei der nächsten Wahl.“

#AfD #Hütter #Sachsen #BSZRiesa

https://www.saechsische.de/lokales/meissen-lk/riesa/kreistag-meissen-plant-resolution-fuer-erhalt-des-beruflichen-gymnasiums-in-riesa-GHSFQYQCTNE6RGFEQDDTSTEZXU.html

Plakatierungsverbot und Untersagung unserer Infoveranstaltung in Zeithain

Keine Plakatierung, keine Nutzung der Sportlerklause: Der für den 29.09.2026angekündigte Infoabend mit dem Wahlkreisabgeordneten Carsten Hütter, MdL, war öffentlich beworben und sollte in der Sportgaststätte Zeithain stattfinden. Nach Angaben der Veranstalter wurde die Durchführung nun von der Gemeinde Zeithain untersagt.

Nach Angaben des Wirts sei ihm für den Fall, dass die Veranstaltung dennoch stattfindet, ein Ordnungsgeld von 5.000 Euroangedroht worden. Unter diesen Umständen könne und wolle er das finanzielle Risiko verständlicherweise nicht eingehen.

Für die Veranstalter wirft das Vorgehen erhebliche Fragen auf: Die Räumlichkeiten sollten kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, eine Vermietung oder Verpachtung an die Veranstalter war nach deren Darstellung nicht vorgesehen. Essen und Getränke hätte jeder Gast selbst bezahlt. Deshalb soll nun insbesondere geklärt werden, auf welcher konkreten Rechtsgrundlage die Gemeinde eine solche Veranstaltung untersagen kann und ob dieselben Maßstäbe auch für andere nicht sportbezogene Zusammenkünfte in der Sportlerklause gelten.

Besonders bitter ist die Absage angesichts des großen Interesses. Die Zahl der Anmeldungen war zuletzt deutlich gestiegen, der Abend hätte voraussichtlich zahlreiche Gäste nach Zeithain gebracht. Auch dem Wirt entgehen dadurch Umsätze aus Speisen und Getränken.

Aus Sicht der Veranstalter entsteht dadurch der Eindruck, dass dem Wahlkreisabgeordneten Carsten Hütter, MdL, eine politische Veranstaltung vor Ort erneut erheblich erschwert wird. Ob Bürgermeister Dr. Mirko Pollmer, der die Gemeindeverwaltung leitet, persönlich für die konkrete Entscheidung verantwortlich ist, lässt sich aus den bislang öffentlich zugänglichen Informationen nicht feststellen.

Gerade deshalb erwarten wir eine transparente Antwort der Gemeinde: Warum wurde die Plakatierung abgelehnt? Auf welcher konkreten Grundlage wurde die Veranstaltung untersagt? Warum soll eine kostenfreie politische Zusammenkunft anders behandelt werden als andere gesellschaftliche oder private Zusammenkünfte?

Das Vorgehen wirft aus unserer Sicht grundlegende Fragen nach Gleichbehandlung, Verhältnismäßigkeit und dem Umgang mit politisch Andersdenkenden auf.

Der Infoabend am 29.09.2026 in Zeithain findet damit nicht statt. Wir werden die Hintergründe weiter aufklären.

Gewalttätige Linksextremisten einsperren!

Bei der „Connewitzer Krachparade“ kam es am Wochenende in Leipzig laut Polizei zu „mehreren Straftaten“. Darunter: gefährliche Körperverletzung, ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und ein besonders schwerer Fall des Landfriedensbruchs. Unter anderem wurde ein Polizeifahrzeug mit Glasflaschen beworfen.

Zudem wurden eine Polizistin und ein Polizist verletzt.
Einer der Gründe für die Exzesse der Linken sind die seltenen Strafen für Linksextremisten. Wie eine Anfrage (Drs. 8/7636) von Carsten Hütter (AfD) zeigt, wurden im ersten Halbjahr 2026 insgesamt 290 Ermittlungsverfahren der „politisch motivierten Kriminalität – links“ (PMK links) eingestellt. Zu rechtskräftigen Verurteilungen kam es nur in 15 Strafverfahren. Zudem wurde lediglich eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt.

Wir sind der Meinung: Wer mit Steinen oder Glasflaschen die Polizei attackiert, gehört hinter Gitter! Gewalttätige Linksextremisten müssen die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen – zum Schutz unserer Polizeibeamten!

Ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden!

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