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Asylbewerber können zu Arbeitsgelegenheiten verpflichtet werden


Einerseits besteht die Möglichkeit, sie zu Reinigungsarbeiten in den Asylheimen heranzuziehen. Andererseits ist ein Einsatz zur Pflege von Grünanlagen oder Hausmeisterdiensten in kommunalen Gebäuden denkbar.

Wer einen derartigen Arbeitseinsatz verweigert, muss mit Leistungskürzungen rechnen. Dies betreffe die „Bedarfe an Ernährung, Unterkunft und Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege“, erklärt SPD-Sozialministerin Petra Köpping auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Carsten Hütter (Drs. 8/4055).

Im Gegensatz zu den Landkreisen nehmen die Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig Verpflichtungen zur Arbeit vor. Insbesondere in Chemnitz finden auch Leistungskürzungen statt.

Es handelt sich allerdings um Ausnahmen: Im Landkreis Meißen beispielsweise gibt es aktuell 932 arbeitsfähige Asylbewerber. Der Landkreis hat 2025 jedoch nur acht Arbeitsgelegenheiten auf freiwilliger Basis angeboten. Leistungskürzungen gab es keine.
Auch in den großen Städten ist die Situation differenziert zu betrachten: Von 2024 zu 2025 hat sich die Zahl der Arbeitsverpflichtungen von 594 auf 237 mehr als halbiert.

Zu den Ergebnissen erklärt Carsten Hütter:

„Ich sehe es als eine Selbstverständlichkeit an, dass Asylbewerber in ihren Unterkünften für Sauberkeit sorgen und kein Putzdienst zusätzlich von unseren Bürgern bezahlt werden muss.

Nun die gute Nachricht: Wie Chemnitz zeigt, ist es möglich, die Arbeitspflicht mit strengen Sanktionen durchzusetzen.
Die schlechte Nachricht ist allerdings, dass diese gesetzliche Möglichkeit immer noch die Ausnahme ist. Mit einem aktuellen Antrag (Drs. 8/3964) fordern wir eine flächendeckende Umsetzung.“

#AfD #Sachsen #Asylpolitik #Arbeitsverpflichtungen #Meißen #Chemnitz #Dresden #Leipzig #Integration #Sozialpolitik

www.carsten-huetter.de

PM v. Kay Gottschalk & Carsten Hütter: AfD begrüßt Entscheidung des Landgerichts Berlin

26. September 2025

+++Pressemitteilung+++

BERLIN. Das Landgericht Berlin hat heute in der Räumungsklage gegen die AfD-Bundesgeschäftsstelle zugunsten der Partei entschieden und die fristlose Kündigung als unberechtigt bewertet.

Kay Gottschalk, stellvertretender Bundessprecher, erklärt:

„Das Gericht hat unsere Rechtsauffassung wie erwartet bestätigt: Die fristlose Kündigung war juristisch unbegründet und wurde heute vollkommen zurecht abgewiesen. Die ordentliche Kündigung hatten wir bereits akzeptiert. Sowohl das Urteil als auch der Prozessablauf zeigen deutlich, dass unsere wertvollen rechtstaatlichen Ressourcen nicht für politische Auseinandersetzungen missbraucht werden dürfen. Die politische Debatte ist im Parlament zu führen und nicht im Gerichtssaal – für Gerechtigkeit erfolgreich kämpfen wird die AfD aber weiterhin in beiden.“

Carsten Hütter, Bundesschatzmeister, ergänzt:

„Wir begrüßen die Entscheidung ausdrücklich. Sie ist ein Sieg für den Rechtsstaat und zeigt unseren Gegnern, dass sie die AfD weder in politischen Debatten noch mit juristisch Angriffen ,stellen können‘. Im kommenden Jahr werden wir als Eigentümer unsere neue Immobilie beziehen und als Geschäftsstelle geografisch und strukturell besser aufgestellt sein als jemals zuvor, um auch in Zukunft alle Herausforderungen erfolgreich zu parieren.“