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Warum lässt Sachsen Schleuser laufen? Illegale Grenzübertritte unterbinden!


Wegen zu langer Verfahren wurden im Freistaat Sachsen in den letzten beiden Jahren 29 mutmaßliche Straftäter wieder freigelassen. 2016 gab es nur einen derartigen Fall.
Nutznießer seien vor allem Schleuser, „die Migranten auf lebensgefährliche Weise transportiert haben sollen“, berichtet heute die „Freie Presse“.

Das Problem ist altbekannt: Bereits 2023 hatten die AfD-Abgeordneten Dr. Volker Dringenberg und Carsten Hütter (7/13166) die Regierung darauf aufmerksam gemacht. Geschehen ist seitdem so gut wie nichts.

CDU-Innenminister Armin Schuster und CDU-Justizministerin Constanze Geiert müssen sich deshalb fragen lassen, ob sie die Einschleusung illegaler Migranten – und womöglich sogar noch krimineller Personen – einfach so hinnehmen.
Die AfD fordert: Illegale Grenzübertritte unterbinden! Schleuser hart bestrafen statt laufen lassen!

Zur Information: Für die Einschleusung von Ausländern sind Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren möglich (§ 96 Aufenthaltsgesetz).

Am Wochenende demonstrierten in Leipzig Linke gegen Linke. Streitpunkt war die Haltung zu Israel.

Versammlungsleiterin der linksextremistischen Pro-Palästina-Demonstration war dabei laut übereinstimmenden Medienberichten Anne Lewerenz, die seit rund 16 Jahren für die Landesdirektion Sachsen arbeitet.

Die BILD schreibt dazu: „Pflastersteine, Hassparolen, Übergriffe auf Journalisten. Mitten im linksradikalen Ausnahmezustand von Connewitz steht eine Frau, die eigentlich für den Staat arbeitet.“

Dazu erklärt der sicherheitspolitische Sprecher der sächsischen AfD-Fraktion, Carsten Hütter:

„Während die Regierung gerade einen Gesinnungs-TÜV für das Rechtsreferendariat einführen möchte, damit Sachsen nicht zu einem ‚Refugium‘ (CDU-Justizministerin Constanze Geiert) rechter Juristen wird, schaut sie seit Jahren beim Thema Linksextremismus in den eigenen Reihen weg.

Das passt nicht zusammen und bestärkt mich in der Ansicht, dass hier mit zweierlei Maß gemessen wird.

Ich möchte deshalb noch einmal klarstellen: Berufsverbote für Personen, denen eine angeblich falsche Gesinnung per Herrschaft des Verdachts unterstellt wird, darf es in einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht geben.

Wenn Beamte hingegen federführend bei Demonstrationen mitwirken, aus denen heraus Straftaten verübt werden, dann besteht selbstverständlich akuter Handlungsbedarf.“

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