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Mehr Firmeninsolvenzen auch in Meißen
+++Pressemitteilung+++

Die Zahl der Erwerbstätigen ging 2025 in den fünf ostdeutschen Ländern um 0,6 % zurück. In Sachsen sanken die Beschäftigtenzahlen in nahezu allen Bereichen, besonders stark prozentual bei Selbstständigen. Branchenmäßig gab es die größten Verluste im Bau, im verarbeitenden Gewerbe sowie in Finanz- und Unternehmensdienstleistungen. Nur die öffentlichen und sonstigen Dienstleistungen (v. a. Gesundheit/Soziales) konnten leicht zulegen.
Im Landkreis Meißen gab es im Jahr 2025 allein bis Oktober 46 Insolvenzen – so viele wie im gesamten Jahr 2024. Besonders betroffen waren Unternehmen, die acht Jahre oder länger am Markt waren, wie eine Anfrage an die Staatsregierung ergab (Drs.-Nr.: 8/5451). In den Jahren 2021 und 2022 gab es – insbesondere aufgrund der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht – nur 31 bzw. 27 Insolvenzanträge.
Carsten Hütter, direkt gewählter AfD-Landtagsabgeordneter im Wahlkreis Meißen 1 und Fragesteller, erklärt dazu:
„Die abermalige Zunahme von Insolvenzen auch im Landkreis Meißen kommt alles andere als überraschend: Horrende Energiepreise, Bürokratie-Aufwuchs, Abgabenlast, ideologische Klimavorgaben, fehlende Investitionsanreize und die noch immer nachwirkende Corona-Politik – das zerstört den Wirtschaftsstandort. Es war darüber hinaus auch nur eine Frage der Zeit, bis die künstlich niedrig gehaltene Insolvenz-Quote der Corona-Jahre massiv steigen wird. Genau das passiert seit 2023. Die aktuellen Zahlen sind einmal mehr die Quittung für die fatale Regierungspolitik von CDU und SPD. Besonders alarmierend ist, dass nicht nur Arbeitnehmer wegfallen, sondern ausgerechnet Selbstständige prozentual am stärksten betroffen sind: Das ist das Sterben des Mittelstands, also des Rückgrats unserer regionalen Wirtschaft.
Gleichzeitig wächst nahezu nur noch der Bereich ‚öffentliche und sonstige Dienstleistungen‘. Das ist ein gefährliches Ungleichgewicht: Wenn die produktiven Sektoren schrumpfen, kann ein aufgeblähter Staats- und Sozialbereich den Wohlstand nicht ersetzen – er kann ihn nur verwalten, bis am Ende nichts mehr da ist.
Wir als AfD wollen das verhindern, allen voran mit bezahlbarer Energie, radikalem Bürokratieabbau und einer Minderung der Steuer- und Abgabenlast für Angestellte und Unternehmen.“
#AfD #Hütter #Sachsen #Insolvenzen
Hintergrund: http://edas/viewer.aspx?dok_nr=5451&dok_art=Drs&leg_per=8&pos_dok=1&dok_id=undefined

Streusalz-Fiasko – wenn der Winter die deutsche Fehlpolitik entlarvt!

+++Pressemitteilung+++
In Deutschland gibt es in mehreren Regionen, insbesondere in Sachsen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Thüringen einen teils akuten Mangel an Streusalz. Lagerbestände sind aufgebraucht, während Lieferengpässe und hohe Nachfrage die Situation verschärfen. Das führt mitunter zu spiegelglatten Straßen und Wegen, gerade auf „Nebenstrecken“. Betroffen sind u.a. bspw. auch Riesa und Großenhain.
In Berlin eskaliert derweil ein Streit zum Verbot von Streusalz für Privatpersonen, das von der Stadt nach schweren Stürzen ausgesetzt worden war und dann, auf Klage des „Naturschutzbundes“, vom Verwaltungsgericht wieder angeordnet wurde.
Auf den Wasserstraßen im Land steht zum Teil die Schiffart still, weil Eisbrecher schon vor Jahren verkauft worden sind.
Carsten Hütter, sicherheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion Sachsen, erklärt dazu:
„Das diesjährige Streusalz-Fiasko steht für so ziemlich alles, was in diesem Land schiefläuft: Schlechte Vorbereitung, Sparmaßnahmen in kritischen Bereichen, Rechtsvorschriften, die Straßen-Bäume mehr schützen als die Gesundheit der Bürger und lauter verantwortliche Stellen, die gegenseitig mit dem Finger aufeinander zeigen.
Das passiert, wenn man der grün-linken Propaganda vom Klima-Kollaps und ewiger Sommerhitze glaubt und Winter für ein ‚Phänomen‘ hält, das nur noch in russischen Märchen von Väterchen Frost beschrieben wird. Tatsächlich erleben wir aber nicht nur in Kamtschatka Schnee bis in die fünfte Etage, sondern in vielen Teilen der Welt winterliches Frostwetter, das sogar bis Kuba reicht. Wenn es dort Probleme gibt, ist das nachvollziehbar. Wenn aber in Deutschland ein ‚ganz normaler Winter‘ dafür sorgt, dass Bahnen nicht mehr fahren, Flugzeuge nicht mehr fliegen, Schiffe nicht mehr schwimmen und Straßen und Gehwege zu Eisschnelllaufpisten mutieren, dann ist das ein Armutszeugnis für unser Land.
Die politischen Amtsträger müssen dringend umsteuern und wieder Vernunft statt Ideologie walten lassen. Dazu gehört, dass nicht an der falschen Stelle gespart wird. Dabei darf natürlich auch gern an Auftausalz-Alternativen nachgedacht werden oder, wo es sinnvoll ist, auch Salz mit Splitt gemischt werden. Auch die Winterdienst-Unterstützung durch Bauern kann ausgeweitet werden, so wie es bspw. im Erzgebirgskreis teils erfolgreich praktiziert wird.
Was aber endgültig der Geschichte angehören muss, ist, dass man an entscheidenden Stellen jedes Jahr aufs Neue vom ‚Winter überrascht‘ wird und sog. ‚grüne NGOs‘ gegen die Bürgerinteressen mit Steuermillionen weiter finanziert werden.“
#AfD #Hütter #Sachsen #Streusalz #Gurkenwasser
Warum lässt Sachsen Schleuser laufen? Illegale Grenzübertritte unterbinden!

Wegen zu langer Verfahren wurden im Freistaat Sachsen in den letzten beiden Jahren 29 mutmaßliche Straftäter wieder freigelassen. 2016 gab es nur einen derartigen Fall.
Nutznießer seien vor allem Schleuser, „die Migranten auf lebensgefährliche Weise transportiert haben sollen“, berichtet heute die „Freie Presse“.
Das Problem ist altbekannt: Bereits 2023 hatten die AfD-Abgeordneten Dr. Volker Dringenberg und Carsten Hütter (7/13166) die Regierung darauf aufmerksam gemacht. Geschehen ist seitdem so gut wie nichts.
CDU-Innenminister Armin Schuster und CDU-Justizministerin Constanze Geiert müssen sich deshalb fragen lassen, ob sie die Einschleusung illegaler Migranten – und womöglich sogar noch krimineller Personen – einfach so hinnehmen.
Die AfD fordert: Illegale Grenzübertritte unterbinden! Schleuser hart bestrafen statt laufen lassen!
Zur Information: Für die Einschleusung von Ausländern sind Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren möglich (§ 96 Aufenthaltsgesetz).



