
+++ Pressemitteilung +++
Bundesweit nimmt die Clan-Kriminalität weiter zu. In Sachsen steht Leipzig ganz vorn auf der Liste. Im Zeitraum 2019 bis 2024 wurden 111 Clan-Tatverdächtige im Freistaat registriert – fast alle stammen aus Syrien. Es kommen einige wenige hinzu aus Rumänien, Irak, Arabische Republik, Jordanien und Deutschland. Es wurden 611 Straftaten erfasst, die Mehrzahl der Verfahren dazu wurde eingestellt. Das ergab die Kleine Anfrage Drs.-Nr.: 8/3941 an die sächsische Staatsregierung.
Keine Angaben kann diese allerdings zur Gesamtanzahl von Clan-Mitgliedern oder zu dem konkreten Aktionsfeld von Clan-Aktivitäten in Sachsen machen. Auch die von Clans verursachten Schadenshöhen sind nur in wenigen Fällen bekannt bzw. können nicht angegeben werden. Vermögensabschöpfungen gab es im o.g. Zeitraum in nur zwei Fällen, insgesamt konnten den Straftätern gerade einmal 612 Euro abgenommen werden. Die Staatsregierung kann ebenso keine Angaben zu Festnahmen und zu ausländerrechtlichen/asylrechtlichen/aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen bei den Clan-Kriminellen machen.
Carsten Hütter, sicherheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion und Anfragensteller, erklärt dazu:
„Die Antwort auf meine Anfrage hat gezeigt, dass die Staatsregierung immer noch viel Nachholbedarf bei Kenntnissen zur Clan-Kriminalität und zu Clan-Aktivitäten im Freistaat hat. Die Datenerfassung- und Auswertung ist mangelhaft. Zur Recherche nach den Clans, Clanmitgliedern oder Clankriminalität existieren in den sächsischen Datensammlungen weiterhin keine Katalogwerte oder Marker. Damit ist eine zielgerichtete oder gar automatisierte Recherche in diesem Bereich nicht möglich.
Die Staatsregierung tut immer noch viel zu wenig, um die kriminelle Betätigung von Clans effektiv aufzudecken, einzudämmen und zu bestrafen. Deshalb steuert insbesondere Leipzig auf Verhältnisse wie in Berlin, NRW oder Bremen zu.
Mich überrascht die bisherige Entwicklung im Freistaat nicht, denn auch in Sachsen hat man viel zu lange bei kriminellen Angehörigen von Großfamilien und ethnisch abgeschotteten Subkulturen weggeschaut. Erst auf Druck der AfD wurde hier leicht umgesteuert – nach Jahren der Warnungen. Es muss aber noch sehr viel mehr passieren, um Eigentum und Gesundheit der Bürger konsequent zu schützen. Dazu zählen auch durchaus einfache Maßnahmen, wie das Aussprechen von Besitzverboten bei erlaubnisfreien Waffen gem. § 41 Waffengesetz. Davon haben unsere Sicherheitsbehörden bei Clanmitgliedern wohl noch keinen Gebrauch gemacht. Auch sind ganz offensichtlich noch nicht einmal die Intensivstraftäter unter ihnen abgeschoben worden. Das wäre das Mindeste, was man von unserer Regierung erwarten dürfte.“