Category Archives: Justiz

++ AfD stellt Strafanzeige gegen ARD-Vorsitzende! ++

Das Eis wird dünn für die RBB-Intendantin und ARD-Vorsitzende Patricia Schlesinger. Es besteht der dringende Verdacht der Vetternwirtschaft, der Bestechlichkeit, der Vorteilsnahme im Amt und der Untreue. Obwohl sie volle Transparenz versprach, blieb sie einer Sondersitzung zur Klärung der Vorwürfe im Landtag Brandenburg fern.

Der Medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg und AfD-Bundeschriftführer, Dennis Hohloch, zeigt sich fassungslos: „Bei solch eklatanten Vorwürfen – ohne Begründung – der Einladung des Parlamentsausschusses nicht zu folgen und ggf. die Chance zu nutzen, die im Raum stehenden, schweren Vorwürfe zu entkräften, zeugt nicht nur von Ignoranz sondern vor allem von fehlendem Aufklärungswillen. Es ist zudem nicht nachvollziehbar, weshalb bei der Stärke der Anschuldigungen noch kein Verfahren der Staatsanwaltschaft von Amtswegen eingeleitet wurde. Eine Aufklärung der Vorgänge beim RBB und den Messehallen Berlin darf nicht allein dem RBB und der Compliance Beauftragten überlassen werden. Deshalb wurde heute durch Herrn Dr. Hans-Christoph Berndt und mir Strafanzeige wegen aller in Betracht kommender Delikte erstattet.“

Quelle: AfD Bundesverband

++ Bravo: Klage gegen Gender-Quatsch erfolgreich! ++

Es ist ein Sieg des Rechtsstaats und der deutschen Sprache: Das Landgericht Hamburg hat den Bonner Verlag „ManagerSeminare“ dazu verurteilt, einen in „Gender-Sprache“ verfassten Text wieder in ein anständiges Deutsch zu übersetzen. Hintergrund der Entscheidung: Die Verfasserin hatte ihren Text in korrektem Deutsch beim Verlag eingereicht und war ausdrücklich nicht damit einverstanden, dass der Text „gegendert“ wird. Aus dem Begriff „Zeichner“ sollte also keineswegs aufgrund von vermeintlicher Geschlechter-Gleichberechtigung eine „zeichnende Person“ werden. Doch der Verlag reagierte mit unfassbarer Dreistigkeit: Zunächst sicherte er der Autorin zu, den Artikel ohne Gender-Sprache abzudrucken – doch nach der Freigabe durch die Autorin wurde das Zombie-Deutsch hinterrücks wieder in den Text eingefügt.

Für den urteilenden Richter am Landgericht Hamburg war dieser Sachverhalt ein klarer Fall: Es sei unstrittig, dass hier gegen das Urheber- und Persönlichkeitsrecht verstoßen worden sei. Der Verlag muss daher die betreffenden Textstellen im Online-Angebot des Verlags wieder in den Originalzustand zurückversetzen und 80 Prozent der Prozesskosten übernehmen. „Von der Redaktion eines Magazins, das sich mit Weiterbildung und Lernen beschäftigt, erwarte ich mehr Respekt für die Freiheit des Autors“, sagte die klagende Autorin, Sabine Mertens. Dem kann man sich nur anschließen und hinzufügen, dass wir auch mehr Respekt für unsere Sprache und Kultur erwarten.

Unterstützt wurde die Klage vom Verein Deutsche Sprache (VDS), der sich seit Jahren ehrenamtlich gegen den Gender-Totalitarismus engagiert. Der Vorsitzende des Vereins, Prof. Walter Krämer, sah einen „Erfolg auf ganzer Linie“ und betonte, es zahle sich aus, „gegen die ideologisch getriebene Gender-Sprache vorzugehen“. Hoffen wir also, dass dieses Urteil noch viel mehr Menschen anspornt, sich gegen Gender-Unrecht, Kommunismus und andere Formen der marxistischen Menschenfeindlichkeit zu wehren. Denn es ist allerhöchste Zeit, dass eine starke Zivilgesellschaft gegen derartiges Unrecht entsteht!

Quelle: AfD Bundesverband

++ Hohe Belegung der Intensivbetten wegen Corona nur ein Schwindel, um an Steuergeld zu kommen? ++

War der so oft beklagte Intensivbetten-Notstand nur künstlich erzeugt? Wichen die von den Krankenhäusern gemeldeten Zahlen von dem ab, was in den vergangenen beiden Jahren in Wirklichkeit verfügbar gewesen wäre? Was bereits mehrere Buchautoren und Blogger vermutet haben, soll jetzt auf Initiative der Alternative für Deutschland juristisch aufgearbeitet und endlich geklärt werden: Der gesundheitspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Martin Sichert, MdB, hat in insgesamt 87 Fällen deutschlandweit Anzeige bei den zuständigen Staatsanwaltschaften gestellt. Der Verdacht: Die jeweiligen Einrichtungen hätten die Zahlen ihrer Intensivbetten bewusst verringert, um in den Genuss von zusätzlicher staatlicher Förderung zu gelangen.

Ab November 2020 hat die Bundesregierung jeder Klinik Sonderleistungen gezahlt, wenn ihre Intensivbetten in Höhe von 70, beziehungsweise 75 Prozent durch Corona-Patienten belegt sind. Im Bundeshaushalt waren für diese Ausgleichszahlung insgesamt 4,3 Milliarden Euro vorgesehen, berichtet Martin Sichert. Für Kliniken, die schon seit Langem finanziell am Limit arbeiten müssen, zeichnete sich also plötzlich ein warmer Regen ab. Sichert beobachtet, dass in jenem Zeitraum die Anzahl von Intensivbetten plötzlich und rapide zurückging. Und tatsächlich waren laut DIVI-Intensivregister des Robert-Koch-Institutes Anfang Oktober noch gut 8.000 Intensivbetten frei, die Notfallreserve lag bei noch einmal rund 12.000. Mitte Januar gab es dann aber nur noch rund 4.000 freie Intensivbetten und gut 10.000 als Reserve. Unterdessen – und da liegt die Crux – hat sich die Zahl der belegten Intensivbetten kaum verändert: Sie lag den ganzen Zeitraum zwischen Sommer 2020 und Mai 2021 über durchgängig bei rund 20.000.

Der plötzlich eingetretene Bettenmangel blieb auch über den Corona-freien Sommer 2021 bestehen, erklärt Martin Sichert und kommt zum Schluss: „Wenn tatsächlich eine geringere Zahl an freien Intensivbetten gemeldet wurde, als tatsächlich verfügbar war, ist der Straftatbestand des Betrugs erfüllt und die Staatsanwaltschaft muss tätig werden. Die Politik hat mit dem § 21 Krankenhausfinanzierungsgesetz einen eindeutig falschen Anreiz für Krankenhäuser gesetzt, indem diese mehr Geld bekommen, je weniger freie Intensivbetten sie zur Verfügung stellen.“ Und noch eine Entwicklung nimmt sich merkwürdig aus: Während ab November die Zahl der Corona-Patienten auf den Intensivstationen zugenommen hat – von gut 2.000 Anfang November auf gut 5.500 Ende Dezember – ist die Zahl der Belegungen mit „Non-Covid-Fällen“ plötzlich zurückgegangen: von gut 17.000 auf etwas über 14.000 Patienten. Das Phänomen setzt sich in der Statistik bis heute fort: Immer, wenn die Zahl der Covid-Fälle auf den Intensivstationen zunahm, ging die der Nicht-Corona-Patienten zeitgleich zurück.

Der mutmaßliche Betrug um Steuermittel ist dabei aber nur eine fatale Konsequenz der desaströsen Corona-Politik der letzten zwei Jahre, die sich auch unter der Ampelregierung fortsetzt. Denn aus den hohen Auslastungen der Intensivbetten – die es so möglicherweise nie gab – zogen Bund und Länder immer wieder die Begründung für die folgenschweren Lockdowns. Betriebe wurden dicht gemacht, Leute nach Hause geschickt und Schulen geschlossen, damit die Krankenhäuser nicht ans Limit geraten. Wenn sich nun herausstellt, dass diese Gefahr niemals drohte, dann hat die Politik grundlos die deutsche Wirtschaft und nicht zuletzt die Gesellschaft bewusst an die Wand gefahren. Und die fadenscheinige Begründung dafür hat sie dann auch noch selbst geliefert.

Quelle: AfD Bundesverband

Verfassungsschutzgesetz auch in Sachsen teilweise verfassungswidrig

+++Pressemitteilung+++
 
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am 26.04.2022, dass die weitreichenden Befugnisse des Bayerischen Verfassungsschutzes teilweise gegen Grundrechte verstoßen.
Betroffen sind unter anderem die Regelungen zum Ausspähen und Abhören von Wohnungen, zur Online-Durchsuchung, zur Handy-Ortung, zu Verdeckten Ermittlern sowie V-Leuten und zu Datenweitergaben an andere Behörden.
 
Carsten Hütter, Mitglied der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) und sicherheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag, erklärt dazu:
 
„Das Urteil des BVerfG ist eine schallende Ohrfeige für den Freistaat Bayern und insbesondere für die CSU. Die Feststellung, dass wesentliche Vorschriften des Bayerisches Verfassungsschutzgesetzes verfassungswidrig sind und eine davon sogar nichtig, ist mehr als eine Blamage für den bayrischen Gesetzgeber. Das Gericht moniert zu Recht, dass häufig keine hinreichenden Eingriffsschwellen für Befugnisse bestehen.
Die Entscheidung des höchsten deutschen Gerichtes vom gestrigen Tage ist wegweisend und hat zur Folge, dass auch das Sächsische Verfassungsschutzgesetz zumindest in Teilen als verfassungswidrig bezeichnet werden muss – eine Ansicht, die meine Fraktion schon länger vertritt.
 
In nicht unbeträchtlichem Maße ist das Sächsische VSG noch weniger hinreichend bestimmt, begrenzt und normenklar als das nun beanstandete BayVSG.
Als besonders krasses Beispiel wird an dieser Stelle die Tätigkeit von Verdeckten Mitarbeitern der Behörde und von V-Leuten angeführt. Diese wird in Sachsen nur über eine Generalklausel, und hinsichtlich Verdeckter Mitarbeiter noch nicht einmal in konkreter Benennung, geregelt. Selbst die expliziteren Regelungen im bayrischen Gesetz wurden moniert.
 
Insbesondere die mangelnde Überwachungsmöglichkeit und Kontrolle von V-Leuten stellt ein massives Problem für unsere Rechtsstaatlichkeit dar.
 
Vor dem Hintergrund der gestrigen Entscheidung des BVerfG muss das Sächsische Verfassungsschutzgesetz nun schnellstmöglich auf den Prüfstand und der Gesetzgeber nachbessern.
Vom neuen Innenminister Armin Schuster erwarte ich, dass dieser dafür Sorge trägt, dass sich das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz endlich um alle Extremismus-Bereiche ausreichend kümmert und nicht einseitig auf den Bereich Rechtsextremismus fokussiert, während sich der Linksextremismus immer weiter ausbreitet. Leipzig ist mittlerweile Hotspot deutschlandweit.
 
Die sächsische Verfassungsschutzbehörde hat stark damit zu kämpfen, überhaupt noch ernstgenommen zu werden: Durch illegale Datenspeicherungen wurde in der Vergangenheit massiv gegen Recht und Gesetz verstoßen und die Analysefähigkeit im Amt ist weiterhin stark verbesserungsbedürftig.
 
Insgesamt sollte sich der Verfassungsschutz auf die Beobachtung und Aufklärung von gewalttätigem Extremismus konzentrieren und nicht auf friedliche Regierungskritiker, die keinerlei Gefahr für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung darstellen.“
#AfD #Hütter #Sachsen