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„Rückführungsoffensive“ der CDU/SPD-Bundesregierung wird zum Rohrkrepierer!

2025 scheiterten laut Bundespolizei rund 60 % der Abschiebeversuche: 22.787 Abschiebungen gelangen, aber ganze 32.855 Versuche scheiterten bereits vor der Übergabe an die Rückführungsbeamten an Flughäfen. Häufigster Grund war, dass die Betroffenen bei der Abholung nicht angetroffen wurden. Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) bringt deshalb eine Handy-Ortung bei Nichtantreffen ins Gespräch. Sachsens Innenminister Armin Schuster (ebenfalls CDU) forderte zudem eine Ausweitung von Abschiebehaft. Trotz angekündigter „Rückführungsoffensive“ lag die monatliche Abschiebezahl von Mai bis Dezember 2025 niedriger als in den Monaten Januar bis April.

Carsten Hütter, sicherheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion Sachsen, erklärt dazu:

„Das derzeitige Vorgehen ist keine ‚Rückführungsoffensive‘, sondern ein staatlich organisierter Kontrollverlust mit Ansage. Wenn fast zwei Drittel der Abschiebeversuche scheitern und der häufigste Grund lautet: ‚nicht angetroffen‘, dann ist das eine Bankrotterklärung der zumeist verantwortlichen CDU-Innenminister, die im selben Atemzug von Ordnung, Regeln und Durchsetzungskraft fabulieren. Wie ist es möglich, dass am Tag der Abschiebung die Personen plötzlich wie vom Erdboden verschluckt sind? Das ist nicht ‚Pech‘, das ist ein fehlerhaftes System aus mangelnder Kontrolle, fehlender Konsequenz und falschen Anreizen.

Noch absurder ist, dass die Regierung groß eine ‚Rückführungsoffensive‘ verspricht – und die Zahlen danach sogar sinken. Nichts als verbale Blendgranaten: Pressekonferenz statt Vollzug. Und jetzt kommen dieselben Verantwortlichen mit Ideen wie Handy-Ortung um die Ecke – als wäre das Problem ein technisches, nicht ein politisches. Das Kernproblem ist: Wer illegal hier ist oder kein Bleiberecht hat, muss von Anfang an konsequent greifbar sein und bleiben – nicht erst ‚gesucht werden‘, wenn er beim Abholtermin ‚nicht auftaucht‘. Wir als AfD haben lange schon die Ausweitung der Abschiebehaft gefordert – was oft als ‚menschenunwürdig‘ diffamiert wurde. Spät erst, zu spät, wird die CDU wach.

Aus AfD-Sicht braucht es endlich einfache, wirksame Regeln: Ausreisepflichtige gehören in konsequente, vollzugsfähige Verfahren, inklusive wirksamer Aufenthaltsüberwachung und – wo nötig – Ausreisegewahrsam statt ‚wir klingeln mal und hoffen, dass jemand aufmacht‘. Und selbstverständlich muss die finanzielle Alimentierung in so einem Fall enden. Wer Abschiebungen will, muss das System so gestalten, dass sich das Untertauchen gar nicht erst lohnt bzw. nicht möglich ist. Alles andere ist ein Hohn gegenüber Bürgern, Kommunen und allen, die Recht und Ordnung erwarten.“

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https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/abschiebungen-asylbewerber-100.html

Asylbewerber können zu Arbeitsgelegenheiten verpflichtet werden


Einerseits besteht die Möglichkeit, sie zu Reinigungsarbeiten in den Asylheimen heranzuziehen. Andererseits ist ein Einsatz zur Pflege von Grünanlagen oder Hausmeisterdiensten in kommunalen Gebäuden denkbar.

Wer einen derartigen Arbeitseinsatz verweigert, muss mit Leistungskürzungen rechnen. Dies betreffe die „Bedarfe an Ernährung, Unterkunft und Heizung sowie Körper- und Gesundheitspflege“, erklärt SPD-Sozialministerin Petra Köpping auf eine Anfrage des AfD-Abgeordneten Carsten Hütter (Drs. 8/4055).

Im Gegensatz zu den Landkreisen nehmen die Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig Verpflichtungen zur Arbeit vor. Insbesondere in Chemnitz finden auch Leistungskürzungen statt.

Es handelt sich allerdings um Ausnahmen: Im Landkreis Meißen beispielsweise gibt es aktuell 932 arbeitsfähige Asylbewerber. Der Landkreis hat 2025 jedoch nur acht Arbeitsgelegenheiten auf freiwilliger Basis angeboten. Leistungskürzungen gab es keine.
Auch in den großen Städten ist die Situation differenziert zu betrachten: Von 2024 zu 2025 hat sich die Zahl der Arbeitsverpflichtungen von 594 auf 237 mehr als halbiert.

Zu den Ergebnissen erklärt Carsten Hütter:

„Ich sehe es als eine Selbstverständlichkeit an, dass Asylbewerber in ihren Unterkünften für Sauberkeit sorgen und kein Putzdienst zusätzlich von unseren Bürgern bezahlt werden muss.

Nun die gute Nachricht: Wie Chemnitz zeigt, ist es möglich, die Arbeitspflicht mit strengen Sanktionen durchzusetzen.
Die schlechte Nachricht ist allerdings, dass diese gesetzliche Möglichkeit immer noch die Ausnahme ist. Mit einem aktuellen Antrag (Drs. 8/3964) fordern wir eine flächendeckende Umsetzung.“

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www.carsten-huetter.de