

Aussteigerprogramm Sachsen: Eine halbe Million Euro und nur zwei linksextreme Aussteiger – eine miserable Bilanz!

+++Pressemitteilung+++
Im Jahr 2024 wurden im Aussteigerprogramm Sachsen (APro) keine ausstiegswilligen Personen aus der linksextremistischen Szene beraten (vgl. Drs.-Nr.: 8/1918). 2025 waren es zwei Personen. Im Phänomenbereich „Islamistischer Extremismus“ wurden 2024 drei Ausstiegswillige beraten, 2025 war es eine Person. Allein 2024 wurden hingegen 11 ausstiegswillige Personen im Bereich „Rechtsextremismus“ beraten. Insgesamt wurden 2025 mithilfe des APro 41 Fälle im Bereich „Rechtsextremismus“, 17 Fälle im Bereich „Islamismus“ und 6 Fälle im Bereich „Linksextremismus“ neu bearbeitet, inklusive Umfeldberatung und Beratung von Fachkräften. Es gibt neben dem APro keine weiteren Aussteigerprogramme in Sachsen. Das APro wurde 2024 mit 470.759,53 Euro und 2025 mit 446.295,27 Euro Steuermitteln finanziert. Für 2026 sind 568.247,82 Euro vorgesehen. Die Staatsregierung gibt keine Auskunft über die Mittelverwendung der Gelder.
Carsten Hütter, sicherheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion Sachsen, erklärt dazu:
„Das Aussteigerprogramm Sachsen ist ein Landesprogramm des Freistaates Sachsen, initiiert durch das Sächsische Staatsministerium des Innern 2011. Es ist ein gemeinsames Projekt des Landespräventionsrates im Freistaat Sachsen mit nichtstaatlichen Organisationen, das zu Beginn mit 260.000 Euro im Jahr finanziert wurde. Aufgrund des sehr starken Budgetanstiegs und der ‚Gemengelage‘ bzw. Verquickung an staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren ist es nicht akzeptabel, dass die Staatsregierung keine Auskünfte über die konkrete Mittelverwendung gibt.
Ohne Kenntnis, welche Kosten für Betreuungs- und Beratungsprojekte insgesamt sowie für fallbezogene Betreuungs- und Beratungsleistungen angefallen sind und auf wie viele Mitarbeiter bzw. Beschäftigte in den Projekten/Stellen sich diese Kosten jeweils aufteilten, ist eine staatliche Überprüfung hinsichtlich der Anwendung und Wirksamkeit des APro nicht möglich. Das ist vor allem auch deshalb so bedenklich, weil die Beratungsfallzahlen in den einzelnen Extremismusbereichen deutlich auseinandergehen.
Während sich hinsichtlich der Bekämpfung des Rechtsextremismus und des islamistischen Terrorismus ein breiter gesellschaftlicher Konsens herausgebildet hat, werden linksextremistische Bestrebungen und Straftaten in Deutschland nach wie vor meistens verharmlost, relativiert und als vermeintlich legitimes „antifaschistisches Engagement“ umgedeutet. Sog. ‚Gesamtkonzepten gegen Rechtsextremismus‘ stehen keine auf der linken Seite gegenüber. Diese verheerende Entwicklung spiegelt sich in den geringen Zahlen im Bereich der Ausstiegsberatungen der linksextremen Szene wider. Eine Szene, die nicht gerade ‚zimperlich‘ mit ehemaligen Mitstreitern umgeht. Vor diesem Hintergrund ist das Aussteigerprogramm alles andere als eine Erfolgsgeschichte und gehört dringend auf den Prüfstand!“
Hintergrund:
edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=1918&dok_art=Drs&leg_per=8&pos_dok=1&dok_id=undefined
edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=6609&dok_art=Drs&leg_per=8&pos_dok=1&dok_id=undefined
edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=1920&dok_art=Drs&leg_per=8&pos_dok=1&dok_id=undefined
edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=5212&dok_art=Drs&leg_per=8&pos_dok=1&dok_id=undefined
edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=6240&dok_art=Drs&leg_per=8&pos_dok=1&dok_id=undefined
#AfD #Hütter #Sachsen #Linksextremismus #AusstiegsprogrammSachsen


Demokratie ohne Staatsbürgerschaft: Die Linke plant den Ausverkauf

Die Linke verfolgt das Ziel, allen Ausländern nach fünf Jahren Aufenthalt das Wahlrecht auf Bundesebene zu gewähren. Was auf den ersten Blick wie eine Sektiererei aus der linksradikalen Parallelwelt wirken mag, ist ein ernsthafter, systematischer Angriff auf das Fundament unserer Demokratie. Dieser Vorstoß, der im direkten Widerspruch zum Grundgesetz steht, zielt darauf ab, das Wahlrecht von der deutschen Staatsbürgerschaft zu entkoppeln. Damit soll ein Privileg, das historisch und rechtlich untrennbar mit der Zugehörigkeit zum Staatsvolk verbunden ist, für jeden geöffnet werden.
Diese Forderung entwertet den Status des deutschen Staatsbürgers massiv. Wenn Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft über die politische Zukunft unseres Landes entscheiden, verliert der Begriff der Staatsbürgerschaft seine Bedeutung. Es geht hier nicht um bloße Teilhabe, sondern um die gezielte Aushöhlung nationaler Souveränität. Wer die Grundfesten unseres Staates derart leichtfertig zur Disposition stellt, handelt grob fahrlässig.
Für uns steht fest: Das Wahlrecht ist und bleibt ein Privileg der deutschen Staatsbürger. Die Staatsangehörigkeit ist der einzige legitime Ankerpunkt für die demokratische Mitbestimmung. Wir lehnen jede Aufweichung ab und fordern stattdessen, die Hürden für Einbürgerungen wieder deutlich zu erhöhen, statt sie durch solche Forderungen komplett zu entwerten. Deutschland braucht eine klare Linie statt einer Politik, die das eigene Volk und dessen Rechte Schritt für Schritt zur Seite schiebt.

Clan-Kriminalität in Sachsen – jedes zweite Verfahren wird eingestellt!

+++ Pressemitteilung +++
Nach Angaben der sächsischen Staatsregierung wurden im Jahr 2025 im Freistaat 111 Clan-Straftaten erfasst. 57 Ermittlungsverfahren dazu wurden eingestellt. Es gab jeweils zwei Strafbefehle, Anklagen und Geldstrafen. Alles andere ist noch in Ermittlung. Insgesamt wurden 51 Tatverdächtige registriert, 40 davon stammen aus Syrien. Unter den tatverdächtigen Clanangehörigen befinden sich vier mehrfach-/intensivtatverdächtige Zuwanderer. Vermögensabschöpfungen gab es im Jahr 2025 keine. Das ergab die Kleine Anfrage Drs.-Nr.: 8/6607.
Zur Gesamtanzahl von Clan-Mitgliedern oder zu dem konkreten Aktionsfeld von Clan-Aktivitäten in Sachsen konnte die Staatsregierung keine Angaben machen; auch nicht zu Festnahmen und zu ausländerrechtlichen/asylrechtlichen/aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen bei den Clan-Kriminellen.
Carsten Hütter, sicherheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion Sachsen und Anfragensteller, erklärt dazu:
„Wenn gut die Hälfte der geführten Clan-Ermittlungsverfahren eingestellt wird, lässt das ‚tief blicken‘. Auch in den Vorjahren wurden die Verfahren größtenteils eingestellt. Ein schlagkräftiges Vorgehen gegen die Clan-Kriminellen sieht anders aus. Gleiches gilt bezogen auf den traurigen Umstand, dass es zu keiner einzigen Vermögensabschöpfung kam.
Es bleibt abzuwarten, ob die Sicherheitsbehörden im Jahr 2026 hier mehr Erfolg haben. Schließlich wurde erst vor Kurzem auf Bundesebene der verstärkte Kampf gegen die Clans lauthals angekündigt. CSU-Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will vor allem verstärkt an illegales Vermögen.
Das begrüße ich sehr, zweifle aber stark am Erfolg. Denn in Bund und Land wird immer noch viel zu wenig unternommen, um die kriminelle Betätigung von Clans effektiv aufzudecken, einzudämmen und zu bestrafen. Es gibt zwar kleine ‚Lichtblicke‘, wie die Intensivierung des behördenübergreifenden Vorgehens in den Schwerpunktregionen Leipzig und Chemnitz. Gedämpft werden diese allerdings, wenn uns dann Sachsens CDU-Innenminister Armin Schuster – wie auch schon zu den Vorjahren – nicht einmal Auskünfte zur Anzahl an Clan-Mitgliedern, Festnahmen, Abschiebungen oder sonstigen Aktivitäten dieser erteilen kann.“
Hintergrund:
edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=6607&dok_art=Drs&leg_per=8&pos_dok=1&dok_id=undefined
#AfD #Hütter #Sachsen #Clankriminalität

