PM v. Kay Gottschalk & Carsten Hütter: AfD begrüßt Entscheidung des Landgerichts Berlin

26. September 2025

+++Pressemitteilung+++

BERLIN. Das Landgericht Berlin hat heute in der Räumungsklage gegen die AfD-Bundesgeschäftsstelle zugunsten der Partei entschieden und die fristlose Kündigung als unberechtigt bewertet.

Kay Gottschalk, stellvertretender Bundessprecher, erklärt:

„Das Gericht hat unsere Rechtsauffassung wie erwartet bestätigt: Die fristlose Kündigung war juristisch unbegründet und wurde heute vollkommen zurecht abgewiesen. Die ordentliche Kündigung hatten wir bereits akzeptiert. Sowohl das Urteil als auch der Prozessablauf zeigen deutlich, dass unsere wertvollen rechtstaatlichen Ressourcen nicht für politische Auseinandersetzungen missbraucht werden dürfen. Die politische Debatte ist im Parlament zu führen und nicht im Gerichtssaal – für Gerechtigkeit erfolgreich kämpfen wird die AfD aber weiterhin in beiden.“

Carsten Hütter, Bundesschatzmeister, ergänzt:

„Wir begrüßen die Entscheidung ausdrücklich. Sie ist ein Sieg für den Rechtsstaat und zeigt unseren Gegnern, dass sie die AfD weder in politischen Debatten noch mit juristisch Angriffen ,stellen können‘. Im kommenden Jahr werden wir als Eigentümer unsere neue Immobilie beziehen und als Geschäftsstelle geografisch und strukturell besser aufgestellt sein als jemals zuvor, um auch in Zukunft alle Herausforderungen erfolgreich zu parieren.“

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