Der Automobilkonzern Volkswagen muß den Islamisten Samir B. weiterbeschäftigen. Das Landesarbeitsgericht Hannover erklärte damit eine Kündigung aus dem November 2016 für unwirksam. VW habe nicht darlegen können, daß der Betriebsfrieden konkret gestört sei, urteilten die Richter laut einem Bericht der Bild-Zeitung.